Ein angehender Lehrer darf wegen man-
gelnder Leistungen aus dem so genannten
Vorbereitungsdienst entlassen werden.
Das entschied das Oberverwaltungsge-
richt Rheinland-Pfalz in Koblenz. Um
einem geordneten Unterricht zu gewähr-
leisten und unnötige Ausbildungszeiten
zu vermeiden, sei dieser Schritt ge-
rechtfertigt. (Az.: 2 B 11152/04)
Das Gericht bestätigte damit die Ent-
lassung einer Studienreferendarin. Nach
den Feststellungen der Schulbehörde
nahm die angehende Lehrerin mehrfach
nicht an Konferenzen teil, war unpünkt-
lich und oft unvorbereitet.