Wer eine Vollmacht für ein Wertpapier-
depot erteilt, kann bei deren Miss-
brauch von der Bank in der Regel keinen
Schadenersatz verlangen. Einem Urteil
des Landgerichts München zufolge haben
Banken nur dann eine Prüfpflicht, wenn
massive Verdachtsmomente für einen of-
fensichtlichen Missbrauch der Vollmacht
sprechen. Az. 32 O 6269/04
Im verhandelten Fall hatte ein Mann die
Wertpapierdepots seiner Mutter aufge-
löst, um mit dem Erlös von 383.000 Euro
Anwaltskosten zu begleichen. Die Mutter
verlangte von der Bank Schadenersatz,
scheiterte aber vor Gericht.