Vollmacht bleibt Vollmacht

    • Vollmacht bleibt Vollmacht

      Wer eine Vollmacht für ein Wertpapier-
      depot erteilt, kann bei deren Miss-
      brauch von der Bank in der Regel keinen
      Schadenersatz verlangen. Einem Urteil
      des Landgerichts München zufolge haben
      Banken nur dann eine Prüfpflicht, wenn
      massive Verdachtsmomente für einen of-
      fensichtlichen Missbrauch der Vollmacht
      sprechen. Az. 32 O 6269/04

      Im verhandelten Fall hatte ein Mann die
      Wertpapierdepots seiner Mutter aufge-
      löst, um mit dem Erlös von 383.000 Euro
      Anwaltskosten zu begleichen. Die Mutter
      verlangte von der Bank Schadenersatz,
      scheiterte aber vor Gericht.