Versäumnisse der Justiz und dadurch
entstehende Verfahrensverzögerungen
verletzen den Anspruch des Beschuldig-
ten auf ein faires Verfahren. Zu diesem
Urteil kam nach Angaben der Deutschen
Anwaltsauskunft das Oberlandesgericht
Karlsruhe. Die Richter gaben einem Al-
koholsünder seinen vorläufig entzogenen
Führerschein zurück, weil sein Prozess
nach mehr als 16 Monaten immer noch
nicht abgeschlossen war.
Die Europäische Menschenrechtskonventi-
on gebiete in einem derartigen Fall ei-
ne angemessene Beschleunigung des Pro-
zesses, hieß es. Az.: 2 Ws 15/05