Verfahrenseinstellung wegen Überlänge

    • Verfahrenseinstellung wegen Überlänge

      Versäumnisse der Justiz und dadurch
      entstehende Verfahrensverzögerungen
      verletzen den Anspruch des Beschuldig-
      ten auf ein faires Verfahren. Zu diesem
      Urteil kam nach Angaben der Deutschen
      Anwaltsauskunft das Oberlandesgericht
      Karlsruhe. Die Richter gaben einem Al-
      koholsünder seinen vorläufig entzogenen
      Führerschein zurück, weil sein Prozess
      nach mehr als 16 Monaten immer noch
      nicht abgeschlossen war.

      Die Europäische Menschenrechtskonventi-
      on gebiete in einem derartigen Fall ei-
      ne angemessene Beschleunigung des Pro-
      zesses, hieß es. Az.: 2 Ws 15/05