Arzt muss Therapie-Wahl ermöglichen

    • Arzt muss Therapie-Wahl ermöglichen

      Ärzte müssen ihre Patienten über Alter-
      nativen der Behandlung aufklären und
      ihnen die Wahl einer Therapiemethode
      ermöglichen. Kommen Ärzte dieser zu-
      sätzlichen Aufklärungspflicht nicht
      nach, haften sie für die Folgen der Be-
      handlung, entschied der Bundesgerichts-
      hof (BGH) in Karlsruhe.

      Laut BGH ist die Wahl der Behandlungs-
      methode zwar zunächst Sache des Arztes.
      Gibt es aber mehrere Methoden mit un-
      terschiedlichen Risiken und Erfolgs-
      chancen, muss der Patient darüber in-
      formiert und ihm die Entscheidung über-
      lassen werden. Az.: VI ZR 313/03