Betriebsrente auch bei Untreue im Job

    • Betriebsrente auch bei Untreue im Job

      Ein Griff in die Firmenkasse kostet
      nicht den Anspruch auf Betriebsrente.
      Darauf macht "Finanztest" aufmerksam
      und verweist auf ein Urteil des Landes-
      arbeitsgerichts Hamburg (AZ:5 Sa 21/04)

      Danach gilt: Hat ein Arbeitnehmer Fir-
      mengelder veruntreut und wird ertappt,
      kann er seine fristlose Entlassung be-
      kommen, darf seine betriebliche Alters-
      versorgung aber behalten. Unverfallbare
      Ansprüche auf eine Betriebsrente sind
      demnach kaum rückgängig zu machen. Ein
      solcher Widerruf von Rentenleistungen
      sei kein Mittel, "pflichtwidriges Ver-
      halten zu sanktionieren",so die Richter