Ein Griff in die Firmenkasse kostet
nicht den Anspruch auf Betriebsrente.
Darauf macht "Finanztest" aufmerksam
und verweist auf ein Urteil des Landes-
arbeitsgerichts Hamburg (AZ:5 Sa 21/04)
Danach gilt: Hat ein Arbeitnehmer Fir-
mengelder veruntreut und wird ertappt,
kann er seine fristlose Entlassung be-
kommen, darf seine betriebliche Alters-
versorgung aber behalten. Unverfallbare
Ansprüche auf eine Betriebsrente sind
demnach kaum rückgängig zu machen. Ein
solcher Widerruf von Rentenleistungen
sei kein Mittel, "pflichtwidriges Ver-
halten zu sanktionieren",so die Richter
nicht den Anspruch auf Betriebsrente.
Darauf macht "Finanztest" aufmerksam
und verweist auf ein Urteil des Landes-
arbeitsgerichts Hamburg (AZ:5 Sa 21/04)
Danach gilt: Hat ein Arbeitnehmer Fir-
mengelder veruntreut und wird ertappt,
kann er seine fristlose Entlassung be-
kommen, darf seine betriebliche Alters-
versorgung aber behalten. Unverfallbare
Ansprüche auf eine Betriebsrente sind
demnach kaum rückgängig zu machen. Ein
solcher Widerruf von Rentenleistungen
sei kein Mittel, "pflichtwidriges Ver-
halten zu sanktionieren",so die Richter