Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
Elternrechte von Vätern nichtehelicher
Kinder gestärkt. Einem in Karlsruhe
veröffentlichten Grundsatzurteil zufol-
ge können uneheliche Kinder nicht mehr
so einfach gegen den Willen der leibli-
chen Väter adoptiert werden, wenn die
Mutter heiratet und der Stiefvater das
Kind annehmen will. (AZ: XII ZB 10/03)
Der BGH setzte damit erstmals das neue
Kindschaftsrecht und Maßgaben des Bun-
desverfassungsgerichts um. Bislang hat-
ten Gerichte solch eine Adoption oft-
mals gegen den Willen der Väter erlaubt
unter Hinweis auf das Kindeswohl.
Das finde ich Gut!
Elternrechte von Vätern nichtehelicher
Kinder gestärkt. Einem in Karlsruhe
veröffentlichten Grundsatzurteil zufol-
ge können uneheliche Kinder nicht mehr
so einfach gegen den Willen der leibli-
chen Väter adoptiert werden, wenn die
Mutter heiratet und der Stiefvater das
Kind annehmen will. (AZ: XII ZB 10/03)
Der BGH setzte damit erstmals das neue
Kindschaftsrecht und Maßgaben des Bun-
desverfassungsgerichts um. Bislang hat-
ten Gerichte solch eine Adoption oft-
mals gegen den Willen der Väter erlaubt
unter Hinweis auf das Kindeswohl.
Das finde ich Gut!