BGH stärkt Rechte leiblicher Väter

    • BGH stärkt Rechte leiblicher Väter

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
      Elternrechte von Vätern nichtehelicher
      Kinder gestärkt. Einem in Karlsruhe
      veröffentlichten Grundsatzurteil zufol-
      ge können uneheliche Kinder nicht mehr
      so einfach gegen den Willen der leibli-
      chen Väter adoptiert werden, wenn die
      Mutter heiratet und der Stiefvater das
      Kind annehmen will. (AZ: XII ZB 10/03)

      Der BGH setzte damit erstmals das neue
      Kindschaftsrecht und Maßgaben des Bun-
      desverfassungsgerichts um. Bislang hat-
      ten Gerichte solch eine Adoption oft-
      mals gegen den Willen der Väter erlaubt
      unter Hinweis auf das Kindeswohl.



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