stevie schrieb:
Welcher Nachteil ist denn ahfabi nun entstanden? Das Motorrad wurde verkauft, bzw. gekauft, aber nun deutlich teurer oder billiger oder wie?
hier ist das verhalten von ebay nicht haltbar!
stevie schrieb:
Welcher Nachteil ist denn ahfabi nun entstanden? Das Motorrad wurde verkauft, bzw. gekauft, aber nun deutlich teurer oder billiger oder wie?
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ahfabi schrieb:
Ich werfe eBay vor das aus nicht nachvollziehbaren gründen angebote abgebrochen werden.
ahfabi schrieb:
das sieht dann etwa so aus!
ebay.de/itm/253187431019?
WilliW schrieb:
Zunächst einmal musst du dir glaube ich selbst vorwerfen, die eBay-AGB nicht gelesen oder verstanden zu haben.ahfabi schrieb:
Ich werfe eBay vor das aus nicht nachvollziehbaren gründen angebote abgebrochen werden.
Fakt ist: eBay kann ohne einen Grund wie Betrugsvermutung eine Auktion vorzeitig beenden. Für mein persönliches Verständnis wartet eBay sogar trotz eindeutiger Hinweise, eher zu lange damit, Fälle von Abzocke zu stoppen.
Fakt ist: Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.
Aus diesem Vertrag entstehen Käufer wie auch Verkäufer Pflichten.
Die vertragstypischen Pflichten sind im § 433 BGB geregelt.
Erfüllt der Verkäufer den Kaufvertrag nicht, so hast du als Käufer eine Reihe von Gewährleistungsrechten, die du gegen den Verkäufer geltend machen kannst.
Die Grundvoraussetzung für jede Art von Anspruch ist jedoch, die ergebnislose Frist zur Nacherfüllung, sowie ein wirksamer Rücktritt vom Kaufvertrag(Außer bei Minderung).
Und selbstverständlich erhältst du auch eine Nachricht zum Auktionsabbruch. In dieser Mitteilung wirst du auch den Hinweis finden, dass die rechtlichen Ansprüche des Käufers durch den Abbruch nicht berührt werden.
Fakt ist: Du musst dich einfach mal von eBay als Vertragspartner lösen und dich an den tatsächlichen Verkäufer wenden.
Das ist nicht so bequem und wird auch eine Weile dauern, doch es ist der einige Weg, der dir ggf. zu deinem Recht aus dem Kaufvertrag hilft.
eBay bietet wirklich ausführliche Informationen im Bezug auf die Rechtslage beim Kaufvertrag an.
Geh mal auf Verkäuferportal und dann auf Rechtsportal. Dort findest du "Rechtliche Informationen für private Verkäufer"
Ich bin mir aber leider nicht sicher, ob du nachvollziehen konntest, um was es hier geht.
auktions-manni schrieb:
Diese Auktion hat wohl ebay gelöscht, weil diese gegen irgendeine Regel verstoßen hat.
WilliW schrieb:
Die eBay-AGB stehen für mein Rechtsempfinden im Widerspruch zu einer Reihe andere eBay-Bestimmungen, wonach ein Kaufvertrag gem. der rechtlichen Bestimmungen im BGB zustande kommt.
WilliW schrieb:
Auch wenn es sich um einen Betrüger handelt, heißt das automatisch, dass er deshalb den Kaufvertrag nicht zu erfüllen hat?
WilliW schrieb:
Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.
karakorum666 schrieb:
unermüdliche Erklärer)
WilliW schrieb:
Das ist eine der vielen eBay-Bestimmungen, ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen kann. Hier müsste der Nutzer mehr Transparenz erwarten dürfen.
ahfabi schrieb:
wichtig ist doch erstmal das ebay keine beweise löscht
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