Wer einen Ausländer ohne Arbeitserlaub-
nis beschäftigt, muss für die Kosten
der Abschiebung aufkommen. Das gehe aus
dem Ausländerrecht hervor, urteilte das
Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 3 K
211/04.KO)
Die Richter wiesen die Klage einer
Frau aus dem Westerwaldkreis ab. Ein
Moldawier habe ihr bei der Renovierung
geholfen und dafür Gegenleistungen er-
halten. Die Frau müsse nun die Kosten
für die Abschiebung in Höhe von 3650
Euro tragen. Die Klägerin hatte argu-
mentiert, es habe sich bei der Hilfe um
eine Gefälligkeit gehandelt.
nis beschäftigt, muss für die Kosten
der Abschiebung aufkommen. Das gehe aus
dem Ausländerrecht hervor, urteilte das
Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 3 K
211/04.KO)
Die Richter wiesen die Klage einer
Frau aus dem Westerwaldkreis ab. Ein
Moldawier habe ihr bei der Renovierung
geholfen und dafür Gegenleistungen er-
halten. Die Frau müsse nun die Kosten
für die Abschiebung in Höhe von 3650
Euro tragen. Die Klägerin hatte argu-
mentiert, es habe sich bei der Hilfe um
eine Gefälligkeit gehandelt.