Arbeitgeber zahlt für Abschiebung

    • Arbeitgeber zahlt für Abschiebung

      Wer einen Ausländer ohne Arbeitserlaub-
      nis beschäftigt, muss für die Kosten
      der Abschiebung aufkommen. Das gehe aus
      dem Ausländerrecht hervor, urteilte das
      Verwaltungsgericht Koblenz (Az.: 3 K
      211/04.KO)

      Die Richter wiesen die Klage einer
      Frau aus dem Westerwaldkreis ab. Ein
      Moldawier habe ihr bei der Renovierung
      geholfen und dafür Gegenleistungen er-
      halten. Die Frau müsse nun die Kosten
      für die Abschiebung in Höhe von 3650
      Euro tragen. Die Klägerin hatte argu-
      mentiert, es habe sich bei der Hilfe um
      eine Gefälligkeit gehandelt.