Seit mindestens dem Jahre 2011 treibt ein besonders unangenehmer Zeitgenosse sein Unwesen auf der eBay-Plattform. Sein Name:
Viele Betroffene, die Opfer seiner Machenschaften wurden, werden dennoch seinen Namen noch nie gehört haben, denn seit eBay ihn selbst mit den Accounts cenyagizvas und psyterx im Jahre 2015 gesperrt hat, setzt er seine zweifelhaften Geschäftspraktiken mit Hilfe von Strohleuten fort, die ihm entweder ihre bestehenden eBay-Accounts zur Nutzung überlassen oder ihm gestatten, mit ihren Daten eBay-Accounts zu eröffnen und zum Handel auf der eBay-Plattform zu nutzen. Der Name seiner aktuellen "Strohfrau" lautet
Auf diesen Datensatz ist jedenfalls der eBay-Account daszfraktal angemeldet, den eBay am 18.09.2018 gesperrt hat. Und eben diese Zoehre Aktas tritt (zumindest auf dem Papier) aktuell auch regelmäßig offiziell als Klägerin in Erscheinung, die mit Hilfe eines Herrn Oliver Ridder, seines Zeichens Anwalt in der Kanzlei
völlig überraschte eBay-Verkäufer entweder auf Herausgabe ihrer Ware zu absurd niedrigen Preisen verklagen will oder ersatzweise zur Zahlung von "Schadensersatz" in zum Teil immenser Höhe.
Update 13.02.2019:
Wie von mehreren Betroffenen übereinstimmend berichtet handelt es sich bei Zoehre Aktas wohl um die Schwester von Cengiz Yavas.
1.) Zum einen betätigt er sich seit vielen Jahren bei eBay als ==> "Abbruchspekulant" / "Abbruchjäger".
Dazu kommen wir noch ausführlicher in Beitrag #2. Da er mit diesem Geschäftszweig allerdings in jüngerer Vergangenheit mehrere seiner Klagen vor Gericht verloren hat und es mittlerweile auch etliche Grundsatz-Urteile gibt, die die Rechtsmissbräuchlichkeit solcher Klagen eindeutig festgestellt haben, hat er sich in letzter Zeit auf eine andere Abzock-Methode verlegt:
2.) Er ist jetzt als Jäger von "Pushern" und "Mindestpreissicherern" unterwegs, seitdem es diesbezüglich ein => wegweisendes Gerichtsurteil gab.
Bevorzugt in den Kategorien Gebrauchte Fahrzeuge und Luxusuhren (aber auch bei anderen hochwertigen Artikeln mit guten Wiederverkaufs-Chancen) sucht Cengiz Yavas sich neu eingestellte Angebote heraus, bei denen er als erfahrener Profi anhand der Bewertungsprofile und der Bieterlisten bereits beendeter Angebote eindeutig erkennt, daß der Verkäufer regelmäßig mit einem Zweitaccount auf seine eigenen Angebote bietet, entweder um das Gebot des Höchstbieters gezielt hochzutreiben ("Pushen") oder um den Preis zu sichern, unter dem er den Artikel nicht verkaufen will ("Mindestpreissicherung").
Hat er einen neu eingestellten hochwertigen Artikel mit niedrigem Startpreis gefunden, bei dem er seitens des Verkäufers derartige Aktivitäten unzweifelhaft erkennen kann, gibt er frühzeitig ein Gebot in moderater Höhe ab und wartet, bis der Verkäufer ihn mit dem bereits im Vorfeld identifizierten Zweitaccount überbietet. Sobald das geschehen ist, hat er sein Opfer an der Angel. Cengiz Yavas gibt nun seinerseits zügig weitere Gebote ab, um den Preis der Auktion möglichst schnell gezielt hochzutreiben und so weitere, seriöse Interessenten davon abzuhalten, sich an der Auktion noch zu beteiligen. Der Abstand zum regulären Drittbieter ist dadurch bei Auktionsende in der Regel sehr groß.
Nach Auktionsende gibt es bei den von Cengiz Yavas heimgesuchten Angeboten 2 verschiedene mögliche Szenarien:
A.) - Sein Account ist Auktionsgewinner, einen Schritt über dem Push-Account des Verkäufers.
In diesem Fall bekommt der Verkäufer zeitnah eine Nachricht seines Höchstbieters, daß er (angeblich) erst nachträglich das Gebot des Zweitbieters als Eigengebot, somit als nichtig / unwirksam erkannt habe und daher die Herausgabe des gewonnenen Artikels zum extrem niedrigen Preis von 1 Gebotsschritt über dem des Drittbieters fordert. Kurze Zeit später kommt möglicherweise auch noch ein entsprechendes Schreiben per Post von der oben genannten Anwaltskanzlei. Der Verkäufer wird dies in der Regel für einen schlechten Scherz halten, den Käufer mehrfach zur Zahlung des offiziellen Endpreises auffordern, dann einen nichtbezahlten Artikel melden und dann wahrscheinlich den Artikel erneut bei eBay einstellen. Einige Wochen später flattert ihm dann eine offizielle Klageschrift vom Amtsgericht ins Haus und erst nun dämmert dem Verkäufer allmählich der Ernst der Lage.
B.) - Bei der zweiten Variante ist der jeweils aktuell von Cengiz Yavas genutzte eBay-Account am Ende Zweitbieter der Auktion, Höchstbieter ist der Mindestpreissicherer des Verkäufers.
Dies ist genau die Situation, die in dem oben verlinkten Urteil auch vorlag. Hier erhält der Verkäufer zunächst vom Zweitbieter die Nachricht, daß das Gebot des angeblichen "Höchstbieters" nichtig sei, da es sich um ein Eigengebot handelte, und daß der Zweitbieter daher die Herausgabe der Ware zum Preis von 1 Schritt über dem Gebot des Drittbieters fordert.
Da in diesem Fall der Cengiz Yavas nicht automatisch von eBay die Daten des Verkäufers erhält, bedient er sich, sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt, häufig des Mittels eines weiteren, tatsächlichen Kaufes bei diesem Verkäufer. Sofern der keine anderen aktiven Angebote laufen hat, ist er hingegen darauf angewiesen, daß sein Anwalt die Daten des Verkäufers von eBay anfordert unter Verweis auf einen anstehenden Rechtsstreit. Da dies zumeist einige Zeit in Anspruch nimmt, können durchaus einige Wochen vergehen, bis der Verkäufer die Post vom Anwalt erhält. Bis dahin hat der die Ware zumeist längst an einen echten Käufer verkauft und geliefert. Die Forderung wird dann regelmäßig Herausgabe oder alternativ auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem vom Mindestpreissicherer abgegebenen Höchstgebot und 1 Schritt über dem Drittgebot lauten.
Die beklagten Verkäufer sollten sich keinerlei Illusionen hingeben:
Sofern der Kläger in der Verhandlung glaubhaft belegen kann, daß es sich (je nach vorliegendem Szenario) beim fraglichen Höchst- oder Zweitbieter tatsächlich um einen Zweitaccount des Verkäufers oder ein Familienmitglied oder einen guten Freund handelt, wird er die Klage regelmäßig und problemlos gewinnen.
eBay wird dem Anwalt des Klägers auf Anfrage sämtliche Gebotslisten des beklagten Verkäufers in Klarform, also nicht anonymisiert, zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus selbstverständlich auch die vollständigen Anmeldedaten des in Frage stehenden Bieters sowie wahrscheinlich auch alle jemals von ihm genutzten Lieferanschriften.
Cengiz Yavas ist ein Profi, der macht das seit Jahren gewerblich und weiß ganz genau, welche Unterlagen und Angaben er bzw sein Strohmann / Strohfrau benötigt, um dem Richter zweifelsfrei zu belegen, daß es sich tatsächlich um einen Pusher oder Mindestpreissicherer des Verkäufers handelt.
Sofern also der in Frage stehende Bieter / Käufer tatsächlich denselben Nachnamen trägt wie der Verkäufer, an derselben Adresse angemeldet ist, dieselbe Adresse als Lieferanschrift jemals benutzt hat oder sich auch nur irgendwann mal auf demselben Computer eingeloggt hat wie der Verkäufer, dann wird das vor Gericht unweigerlich offengelegt werden.
Ebenso wie die Tatsache, daß derselbe Bieter / Käufer schon seit langem auf fast jeden Artikel bietet, den dieser Verkäufer anbietet und die von ihm als Höchstbieter ersteigerten Artikel regelmäßig kurz danach vom Verkäufer erneut bei eBay angeboten und erneut vom selben Bieter beboten werden.
Der betroffene Verkäufer sollte sich in dem Fall gut überlegen, ob er sich tatsächlich auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen will und evtl lieber eine außergerichtliche Einigung anstreben...
Redaktion:
Mehrere Threads zum selben Thema zusammengelegt
Cengiz Yavas
Johannisstraße 14
66111 Saarbrücken
Johannisstraße 14
66111 Saarbrücken
Viele Betroffene, die Opfer seiner Machenschaften wurden, werden dennoch seinen Namen noch nie gehört haben, denn seit eBay ihn selbst mit den Accounts cenyagizvas und psyterx im Jahre 2015 gesperrt hat, setzt er seine zweifelhaften Geschäftspraktiken mit Hilfe von Strohleuten fort, die ihm entweder ihre bestehenden eBay-Accounts zur Nutzung überlassen oder ihm gestatten, mit ihren Daten eBay-Accounts zu eröffnen und zum Handel auf der eBay-Plattform zu nutzen. Der Name seiner aktuellen "Strohfrau" lautet
Zoehre Aktas
Seckbacher Landstraße 12
60389 Frankfurt am Main
Seckbacher Landstraße 12
60389 Frankfurt am Main
Auf diesen Datensatz ist jedenfalls der eBay-Account daszfraktal angemeldet, den eBay am 18.09.2018 gesperrt hat. Und eben diese Zoehre Aktas tritt (zumindest auf dem Papier) aktuell auch regelmäßig offiziell als Klägerin in Erscheinung, die mit Hilfe eines Herrn Oliver Ridder, seines Zeichens Anwalt in der Kanzlei
Glauber & Partner
Rathausstr. 13
20095 Hamburg
Rathausstr. 13
20095 Hamburg
völlig überraschte eBay-Verkäufer entweder auf Herausgabe ihrer Ware zu absurd niedrigen Preisen verklagen will oder ersatzweise zur Zahlung von "Schadensersatz" in zum Teil immenser Höhe.
Update 13.02.2019:
Wie von mehreren Betroffenen übereinstimmend berichtet handelt es sich bei Zoehre Aktas wohl um die Schwester von Cengiz Yavas.
Wie genau sehen denn nun die dubiosen Aktivitäten des Herrn Yavas aus?
Da gibt es 2 verschiedene "Geschäftsmodelle", denen er nachgeht:
Da gibt es 2 verschiedene "Geschäftsmodelle", denen er nachgeht:
1.) Zum einen betätigt er sich seit vielen Jahren bei eBay als ==> "Abbruchspekulant" / "Abbruchjäger".
Dazu kommen wir noch ausführlicher in Beitrag #2. Da er mit diesem Geschäftszweig allerdings in jüngerer Vergangenheit mehrere seiner Klagen vor Gericht verloren hat und es mittlerweile auch etliche Grundsatz-Urteile gibt, die die Rechtsmissbräuchlichkeit solcher Klagen eindeutig festgestellt haben, hat er sich in letzter Zeit auf eine andere Abzock-Methode verlegt:
2.) Er ist jetzt als Jäger von "Pushern" und "Mindestpreissicherern" unterwegs, seitdem es diesbezüglich ein => wegweisendes Gerichtsurteil gab.
Bevorzugt in den Kategorien Gebrauchte Fahrzeuge und Luxusuhren (aber auch bei anderen hochwertigen Artikeln mit guten Wiederverkaufs-Chancen) sucht Cengiz Yavas sich neu eingestellte Angebote heraus, bei denen er als erfahrener Profi anhand der Bewertungsprofile und der Bieterlisten bereits beendeter Angebote eindeutig erkennt, daß der Verkäufer regelmäßig mit einem Zweitaccount auf seine eigenen Angebote bietet, entweder um das Gebot des Höchstbieters gezielt hochzutreiben ("Pushen") oder um den Preis zu sichern, unter dem er den Artikel nicht verkaufen will ("Mindestpreissicherung").
Hat er einen neu eingestellten hochwertigen Artikel mit niedrigem Startpreis gefunden, bei dem er seitens des Verkäufers derartige Aktivitäten unzweifelhaft erkennen kann, gibt er frühzeitig ein Gebot in moderater Höhe ab und wartet, bis der Verkäufer ihn mit dem bereits im Vorfeld identifizierten Zweitaccount überbietet. Sobald das geschehen ist, hat er sein Opfer an der Angel. Cengiz Yavas gibt nun seinerseits zügig weitere Gebote ab, um den Preis der Auktion möglichst schnell gezielt hochzutreiben und so weitere, seriöse Interessenten davon abzuhalten, sich an der Auktion noch zu beteiligen. Der Abstand zum regulären Drittbieter ist dadurch bei Auktionsende in der Regel sehr groß.
Nach Auktionsende gibt es bei den von Cengiz Yavas heimgesuchten Angeboten 2 verschiedene mögliche Szenarien:
A.) - Sein Account ist Auktionsgewinner, einen Schritt über dem Push-Account des Verkäufers.
In diesem Fall bekommt der Verkäufer zeitnah eine Nachricht seines Höchstbieters, daß er (angeblich) erst nachträglich das Gebot des Zweitbieters als Eigengebot, somit als nichtig / unwirksam erkannt habe und daher die Herausgabe des gewonnenen Artikels zum extrem niedrigen Preis von 1 Gebotsschritt über dem des Drittbieters fordert. Kurze Zeit später kommt möglicherweise auch noch ein entsprechendes Schreiben per Post von der oben genannten Anwaltskanzlei. Der Verkäufer wird dies in der Regel für einen schlechten Scherz halten, den Käufer mehrfach zur Zahlung des offiziellen Endpreises auffordern, dann einen nichtbezahlten Artikel melden und dann wahrscheinlich den Artikel erneut bei eBay einstellen. Einige Wochen später flattert ihm dann eine offizielle Klageschrift vom Amtsgericht ins Haus und erst nun dämmert dem Verkäufer allmählich der Ernst der Lage.
B.) - Bei der zweiten Variante ist der jeweils aktuell von Cengiz Yavas genutzte eBay-Account am Ende Zweitbieter der Auktion, Höchstbieter ist der Mindestpreissicherer des Verkäufers.
Dies ist genau die Situation, die in dem oben verlinkten Urteil auch vorlag. Hier erhält der Verkäufer zunächst vom Zweitbieter die Nachricht, daß das Gebot des angeblichen "Höchstbieters" nichtig sei, da es sich um ein Eigengebot handelte, und daß der Zweitbieter daher die Herausgabe der Ware zum Preis von 1 Schritt über dem Gebot des Drittbieters fordert.
Da in diesem Fall der Cengiz Yavas nicht automatisch von eBay die Daten des Verkäufers erhält, bedient er sich, sofern es sich um einen privaten Verkäufer handelt, häufig des Mittels eines weiteren, tatsächlichen Kaufes bei diesem Verkäufer. Sofern der keine anderen aktiven Angebote laufen hat, ist er hingegen darauf angewiesen, daß sein Anwalt die Daten des Verkäufers von eBay anfordert unter Verweis auf einen anstehenden Rechtsstreit. Da dies zumeist einige Zeit in Anspruch nimmt, können durchaus einige Wochen vergehen, bis der Verkäufer die Post vom Anwalt erhält. Bis dahin hat der die Ware zumeist längst an einen echten Käufer verkauft und geliefert. Die Forderung wird dann regelmäßig Herausgabe oder alternativ auf Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem vom Mindestpreissicherer abgegebenen Höchstgebot und 1 Schritt über dem Drittgebot lauten.
Die beklagten Verkäufer sollten sich keinerlei Illusionen hingeben:
Sofern der Kläger in der Verhandlung glaubhaft belegen kann, daß es sich (je nach vorliegendem Szenario) beim fraglichen Höchst- oder Zweitbieter tatsächlich um einen Zweitaccount des Verkäufers oder ein Familienmitglied oder einen guten Freund handelt, wird er die Klage regelmäßig und problemlos gewinnen.
eBay wird dem Anwalt des Klägers auf Anfrage sämtliche Gebotslisten des beklagten Verkäufers in Klarform, also nicht anonymisiert, zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus selbstverständlich auch die vollständigen Anmeldedaten des in Frage stehenden Bieters sowie wahrscheinlich auch alle jemals von ihm genutzten Lieferanschriften.
Cengiz Yavas ist ein Profi, der macht das seit Jahren gewerblich und weiß ganz genau, welche Unterlagen und Angaben er bzw sein Strohmann / Strohfrau benötigt, um dem Richter zweifelsfrei zu belegen, daß es sich tatsächlich um einen Pusher oder Mindestpreissicherer des Verkäufers handelt.
Sofern also der in Frage stehende Bieter / Käufer tatsächlich denselben Nachnamen trägt wie der Verkäufer, an derselben Adresse angemeldet ist, dieselbe Adresse als Lieferanschrift jemals benutzt hat oder sich auch nur irgendwann mal auf demselben Computer eingeloggt hat wie der Verkäufer, dann wird das vor Gericht unweigerlich offengelegt werden.
Ebenso wie die Tatsache, daß derselbe Bieter / Käufer schon seit langem auf fast jeden Artikel bietet, den dieser Verkäufer anbietet und die von ihm als Höchstbieter ersteigerten Artikel regelmäßig kurz danach vom Verkäufer erneut bei eBay angeboten und erneut vom selben Bieter beboten werden.
Der betroffene Verkäufer sollte sich in dem Fall gut überlegen, ob er sich tatsächlich auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen will und evtl lieber eine außergerichtliche Einigung anstreben...
Redaktion:
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