Schwule Beamte: Kein Familienzuschlag

    • Schwule Beamte: Kein Familienzuschlag

      Ein homosexueller Beamter hat trotz
      eingetragener Lebenspartnerschaft kein
      Anrecht auf den Familienzuschlag, den
      verheiratete Beamte erhalten. Das geht
      aus einem Urteil des Verwaltungsge-
      richts Neustadt in Rheinland-Pfalz her-
      vor (Az: 6 K 1761/04.NW)

      Der Kläger hatte sich zum einen auf die
      EU-Richtlinie berufen, die Diskriminie-
      rung wegen der sexuellen Ausrichtung in
      Beruf und Arbeit verbietet. Zum anderen
      hatte er geltend gemacht, dass Ange-
      stellten im öffentlichen Dienst der Zu-
      schlag gezahlt werde, wenn sie in einer
      eingetragenen Partnerschaft lebten.