Systemfehler auf Plattformen und Abmahnmissbrauch

    • Systemfehler auf Plattformen und Abmahnmissbrauch

      Hallo zusammen !

      Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema Abmahnmissbrauch im Wettbewerbsrecht und Systemfehlern auf Onlineplattformen.

      Ich bin selber betroffene Onlinehändlerin (gewesen) und habe seit meiner Abmahnung + unverschuldete Vertragsstrafe aufgrund eines Abspeicherungsfehlers (- > nicht auf Ebay passiert, sondern einer anderen Plattform) allerdings den Onlinehandel aufgegeben.

      Seit dem ich mich mit dem Thema beschäftige, habe ich verstärkt den Eindruck, dass die Abmahnindustrie besonders von den Fehlern und Unzulänglichkeiten auf Plattformen profitiert.
      Hier wird im großen Stil abgemahnt, da die "Opfer" schnell und leicht über die Suchfunktion aufspürbar sind. Einfach "versichert" eingeben, schon findet man 2 Millionen Produkten von gewerblichen Händlern,
      die man alle abmahnen kann. Wenn hier nur in einem Produkt sich ein Wort nicht löschen lässt bzw. das Abspeichern nicht zuverlässig funktioniert, folgt die Vertragsstrafe in kürzester Zeit.
      Ein lukratives Geschäft... was die Plattformen befeuern, in dem sie Informationen unterschlagen.

      Dazu kommt, dass sich auf Plattformen bevorzugt Kleinunternehmer tummeln, die oft schnell und unüberlegt zahlen und einen Unterlassungsvertrag unterschreiben... und so dann noch schneller auch
      noch eine Vertragsstrafe zahlen müssen.

      Mich würde interessieren, wie häufig ihr solche Fehler (wie das Problem mit dem Rückgaberecht) schon selbst erlebt habt und wie Ebay damit umgeht.
      Ich habe den Eindruck gewonnen, dass auf sämtlichen Plattformen "Fehler" totgeschwiegen werden. Bestenfalls wird man als Händler von "seinem Abmahnschutzverein" aufgeklärt, aber selbst das scheint teilweise eher willkürlich zu erfolgen !

      Beispiel: Ich weiß, dass es auf Etsy über Wochen einen Fehler im Impressum gab. Das im Impressum eingesetzte Captcha enthielt einen BUG, so das teilweise E-mailadresse und Telefonnummer NICHT angezeigt wurden. Dieses "Problem" wurde jetzt zwar bei allen deutschen Händlern beseitigt (nur aufgrund des permanten Drucks durch viele Händler auf die Plattform UND die Abmahnschutzvereine), alle anderen Länder haben das Captcha allerdings trotzdem noch drin (auch die Niederlande und die Österreicher, für die in jedem Fall die gleiche Impressumpflicht gilt)
      In jedem Fall waren wochenlang ALLE Händler auf Etsy abmahngefährdet. Dieser Umstand war einigen Abmahnschutzverbänden bekannt, dennoch klärten sie ihre Mandanten NICHT darüber auf. Und natürlich informierte auch der Plattformbetreiber NICHT über dieses Problem.

      Wenn ich hier lese, dass Ebay Beiträge löscht und Mitglieder auf Facebook sperrt... X( ...dann gibt es sicher noch mehr Beispiele für Fehler, die zumindest zeitweise eine Abmahnung hätten nach sich ziehen können.
      Mir bisher bekannt:
      - nicht klickbarer Link zur OS-Plattform
      - Änderung der Widerrufsfrist (ohne Information dazu ?)
      - Darstellungsfehler -> hier - ausnahmsweise - schön dargestellt von Solmecke/Föhlisch ()

      Wisst ihr noch von anderen Fehlern ? Oder sind sie euch selbst passiert:
      Abspeicherungsfehler (Änderungen in den Produktbeschreibungen werden nicht abgespeichern), Produkte stellen "von selbst" wieder ein,....usw.


      Aktuell verfasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments zur "Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten" (eur-lex.europa.eu/legal-conten…/?uri=CELEX%3A52018PC0238 )

      Ich möchte mich dort mit einem Brief hinwenden und diese Missstände aufzuzeigen.
      Die Empfehlung kam vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, an welches ich bereits geschrieben hatte.
    • Was ist los? Brauchst Du ein paar Serviervorschläge für deinen Abmahnanwalt, weil dem die Ideen ausgegangen sind? :lach:

      Na gut...

      Verkäufernamen stehen hier aber nur pars pro toto. Also einfach den Fehler suchen und auf alle Mitbewerber anwenden.

      https://www.ebay.de/usr/stiefelparadies

      ebay.de/i/202215488620



      Das sind erst mal drei für den Anfang. Bis dein Abmahnanwalt da durch ebay durch ist, haben wir vermutlich 2030.

      Oder er greift sich einfach den Störer - also ebay. Hat den Vorteil, dass der
      a) in Deutschland sitzt und
      b) vermutlich im Moment noch zahlungsfähig ist
      c) im Gegensatz zu einem ausländischen Verkäufer dem Anwalt die Abmahkosten ersetzen muss
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich meine damit nicht in 1. Linie aktuellen "Probleme", sondern eher IT-Fehler in der Vergangenheit, die schon zu Abmahnungen geführt haben.
      Ich selber bin einem Abspeicherungsfehler zum Opfer gefallen und ich habe auf der Plattform hunderte andere Verkäufer gewarnt, auf diesselbe Weise wie der Abmahnverein... wie ich schnell feststellen musste.
      Meine Warnungen kamen nämlich gleichzeitig mit den Abmahnungen an.... Ich will niemanden in die Pfanne hauen, sondern die Leute schützen ! So war mir schnell klar wie der Abmahnverein vorging und habe auch gemerkt, dass diese Systemfehler regelmäßig auf der Plattform passierten. Ich war nicht die einzige Betroffene, die wegen einem Wort in einem Produkt abgemahnt bzw. Vertragsstrafe zahlen musste. Sondern eine von vielen... viele, für die 3000 € Vertragsstrafe das Jahreseinkommen überstiegen ! Gut, die Strafe ist meist verhandelbar...dennoch unschuldig eine Strafe zu zahlen, ist das andere Thema.

      Ich kann jede Art von Misstrauen verstehen....aber ich bin sicher der letzte Mensch, der abmahnen möchte. Ich habe weder ein Onlineshop, noch einen Abmahnanwalt.

      Aber gut, keine Fragen mehr an euch: Bei Interesse informiere ich Euch gerne über das was ich schon rausgefunden habe. Denn ich vermute stark, dass Abspeicherungsfehler auf jeder Plattform stattfinden - nur meist als Flüchtigkeitsfehler interpretiert werden. Von einem Fall wurde kürzlich im Fernsehen berichtet: Quasi MEINE Geschichte. Abmahnung , alles korrigiert und dann Vertragsstrafe wegen 1 Produkt ! Das liegt nicht an der Dämlichkeit der Händler, die unfähig sind ihre Produkte zu kontrollieren.... sondern an der Plattform.

      Die Abmahnvereine interessieren sich immer nur für die kleinen VK und sicher nicht für die Plattform (an der verdienen sie ja!). Mal abgesehen davon, dass der VK eh haften muss und die Plattform höchstens in Regress nehmen könnte.... aber wer würde das schon tun. Und es setzt ja auch voraus, dass man sicher weiß, dass es ein Systemfehler war und den auch beweisen kann. Das ist bei Abspeicherungsfehlern aber zu 99% nicht der Fall. Die Leute müssen also aufgeklärt werden, dass sie im schlimmsten Fall nach einer Abmahnung und Änderung aller ihrer Produktbeschreibungen, es damit alleine nicht getan ist. Am besten sollte man jede Beschreibung noch mal aus Kundenansicht anschauen und nachkorrigieren. Oder: Noch besser, lieber jeden Artikel komplett neu einstellen. Nur so lässt sich verhindern, dass kein Datenbackup wieder alte Begriffe hervorholt, die dann teure Vertragsstrafen nach sich ziehen. Die großen Abmahnvereine, die mit Vertragsstrafen reich werden, die haben das verstanden....

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Maulwurf () aus folgendem Grund: Tippfehler

    • Bisherige Fehlerquellen auf Online-Marktplätzen als Ursache für Abmahnungen


      Vorweg eine Übersicht:
      • Abspeicherungfehler in den Produktbeschreibungen /Widerrufsbelehrung
      • Bei alten Produkten, die immer wieder eingestellt werden fehlt die Widerrufsbelehrung oder es hängt eine "alte" Widerrufbelehrung wieder an
      • Beendete/verkaufte Produkte stellen sich von selbst ein
      • Darstellungsfehler: Unter bestimmten Browsereinstellungen oder in Abhängigkeit vom Endgerät (Rechner/Handy) werden Pflichtinformationen nicht korrekt dargestellt
      • spezielle BUGs (Ebay: Link zur OS-Plattform nicht klickbar oder Etsy: Captcha verhindert zuverlässige Darstellung der Infos zu E-mail-Adresse und Telefonnummer im Impressum)
      • Probleme auf Amazon (durch Eingriffe von Amazon selbst oder die Eingriffe anderer Händler in die Produktbescheibungen entsteht Abmahngefahr)



      1. Bisher weitesgehend unbekannte Fehlerquelle: Abspeicherungsfehler

      Abspeicherungsfehler dürften kein Problem sein, welches nur auf einzelnen Plattformen vorkommt, sondern ein allgemeines IT-Problem; welches sich auch von IT-Fachleuten relativ einfach erklären lässt. Es hat in erster Linie damit zu tun, dass Änderungen in den Produktbeschreibungen (im Gegensatz z.B. zu Preisänderungen, die bevorzugt abgespeichert werden) nicht unmittelbar in der Datenbank abgespeichert werden (vor allem nicht zu "Stoßzeiten"). Sie befinden sich dann in so einer Art "Warteschleife" (Vordatenbank) und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt (im schlimmsten Fall jedoch gar nicht) abgespeichert.
      Vermutlich kommt es insbesondere während einer aggressiven Abmahnwelle, bei der täglich vermutlich an die Hundert Fälle abgemahnt werden (bevorzugt an Freitagen und Samstagen) zu Serverüberlastungen der jeweiligen Plattform, da hunderte Händler ihre Produkte bearbeiten, löschen, pausieren oder ihren Shop komplett vom Netz nehmen.

      Eine zuverlässige Rückmeldung darüber, dass eine Speicherung NICHT erfolgreich war, erhält der Händler oft nicht (...hier werden auch Kapazitäten gespart). Damit kann es u.a. passieren, dass die Ansicht des Händlers "korrigiert" ist, jedoch der Kunde weiterhin die unkorrigierte Fassung sieht.

      Damit ist diese Art von Fehler besonders gefährdet unerkannt zu bleiben und führt vermutlich häufiger zu Vertragsstrafen - gerade durch Abmahnvereine, die sich auf Vertragssstrafen spezialisiert haben.... bei denen also nicht die Abmahnung das Hauptgeschäft ist, sondern das was danach kommt !



      Weitere lukrative Suchbegriffe sind vermutlich:
      - versichert/unversichert/Versandkostenrisiko
      - Garantie
      - Auslandsversand / internationaler Versand / weltweiter Versand auf Anfrage
      - in der Regel (im Zusammenhang mit Lieferzeiten/Versandkosten)
      usw.

      Diese Suchbegriffe bescheren den Abmahnverbänden zu 90% "Treffer".

      Hier muss nur noch der Rest nach den "Klassikern" abgescannt werden, die von Abmahnvereinen bevorzugt abgemahnt werden:

      AGB bzw. Pflichtinformationen / Kennzeichnungspflichten
      1). Link zur OS-Plattform vorhanden und klickbar
      2). Widerrufbelehrung mit Telefonnummer
      3). Widerrufformular vorhanden und OHNE Telefonnummer
      4). Hinweis auf Abspeicherung der Vertragstextes
      5). Hinweis auf Gewährleistung / Mängelhaftung
      6). Datenschutzerklärung
      7). Textilkennzeichnung
      8). Grundpreisangabe
      9). Hinweis auf Mehrwertsteuger
      ...

      Diese Verstöße kann ein geübter Laie innerhalb von wenigen Minuten finden und mit Hilfe von Textbausteinen abmahnen.

      Eine Systematik beim Vorgehen des I.D.O vermutete auch die IT-Kanzlei-Rostock bereits im Sommer 2017:
      internetrecht-rostock.de/abmah…er-Online-Unternehmen.htm


      Die Häufigkeit mit der "Bagatellverstöße" dieser Art (einzelner Verstöße in einzelnen Produkten) sind ein Indiz einer gezielten, systematischen Suche. Ein Grund für die Petition im April diesen Jahres, die von einer Betroffenen genau eines solchen Fehlers, ins Leben gerufen wurde. Das Absurde: Auf diese Art und Weise werden in erster Linie solche Leute gefunden, die sich zumindest "bemühen" alles richtig zu machen und vermeintlich "alles" korrigiert haben .... und die die z.B. als Privatverkäufer auftreten, obwohl sie gewerblich verkaufen, werden "verschont" (ausländische Anbieter natürlich erst recht !). Da sich die großen Abmahnvereine nicht die Mühe machen ein Impressum zu ermitteln.... wer also einfach kein Impressum angibt, ist sicherer, als jemand der in einem Produkt noch drin stehen hat, dass er "versichert" versendet.

      Der Begriff "versichert"ist bisher vermutlich der attraktivste Suchbegriff - da die nicht erlaubte Verwendung dieses Begriffes für viele Händler "ohne juristisches Vorwissen" kaum nachvollziehbar ist ! Er wird -obwohl er schon solange "verboten" ist - von Händlern immer wieder verwendet werden !
      Wer "versichert" in seine Artikelbeschreibung schreibt, der bezieht sich zu 99,9% auf die Versandart. Hier brauchte der Abmahner meist nur einige wenige Produkte ausklammern , ansonsten bringt dieser Suchbegriff zu 99,9% "Treffer" im Zusammenhang mit Versand.
      Ein Ende der systematischen Abmahnungen mit der "Begriffsuche" ist damit noch lange nicht abzusehen !

      Der Verdacht, dass z.B. der I.D.O gezielt mit Suchbegriffen die Artikelbeschreibungen absucht, erhärtet sich auch dadurch, dass z.B. Etsy bisher nicht von Abmahnwellen heimgesucht wurde ! Auf Etsy greift die Suchfunktion nur auf die Überschrift und auf die Tags zurück. Fakt ist jedoch: Es gibt viele Produkte auf Etsy, die den Begriff "versichert" noch enthalten.

      Diese Suchmethode ist die ökonomischste und schnellste Methode. Für das Absuchen der Rechtstexte benötigt man die Hilfe eines Programmierers und selbst dann wäre man auf "Suchbegriffe" angewiesen, die fälschlicherweise "drinstehen". Das Suchen nach "fehlender Information" ist deutlich schwieriger - bis unmöglich.

      Und die geschilderte Abspeicherungs-Problematik ist eine, die vermutlich auf allen Plattformen vorkommt:

      anwalt.de/rechtstipps/ido-mahn…r-auf-ebay-ab_143625.html

      abmahnblog-heidicker.de/3343-vertragsstrafe-idoverband

      kanzlei-heidicker.de/78-anwalt…ei/418-ido-vertragsstrafe


      (Hierauf bezog sich meine Frage: Ist euch auch schon mal aufgefallen, dass z.B. Änderungen nicht abgespeichert wurden oder sich Produkte von selbst einstellten... oder ganz andere Fehler; die hier noch nicht aufgelistet sind !)


      Warum ist dieses Problem NICHT BEKANNT ?

      Weil die meisten Händler in der psychisch angespannten Situation einer gerade erfolgten Abmahnung oder Vertragsstrafe, davon ausgehen, dass hier ein EIGENER Flüchtigkeitsfehler vorliegt.

      Selbst wenn man jahrelang auf einer Plattform tätig ist und deren Unzulänglichkeiten kennt, schreibt man dem System dennoch zu, weniger fehleranfällig zu sein, als man selbst.

      Und selbst wenn man einen Verdacht hat, beginnt man am eigenen Verstand zu zweifeln - spätestens dann, wenn man mit anderen (z.B. dem eigenen Anwalt) darüber spricht. Falls man sich noch in die Materie einliest und erfährt, dass man selbst bei solchen Fehlern - auch wenn sie beweisbar wären - haften muss; dann versucht man es gar nicht erst sich zu wehren. Bisher sind alle gescheitert, die versucht haben damit zu argumentieren, dass die abgemahnten Verstöße unverschuldet passiert sind....
      Die deutschen Gerichte empfehlen: Plattformen mit Fehler zu vermeiden !
      Nun zeigt mir eine Plattform, die frei von Fehlern ist ! :thumbdown:

      (Fortsetzung folgt...)
    • Systemfehler Teil II

      2. Eher unbekanntes Problem: Alte Widerrufbelehrungen hängen wieder an !



      anwalt.de/rechtstipps/ido-inte…von-gefordert_144885.html



      it-recht-kanzlei.de/dawanda-wi…nung-typische-fehler.html



      Zitat: "....sich noch eine veraltete Widerrufbelehrung (z.B. mit einem Stand vor dem 13.06.2014) bei bestimmten - vor langer Zeit angelegten- Artikeln) „versteckt“."







      3. Weitere Fehlerquelle: Produkte stellen sich von selbst wieder ein:



      Eine weitere Fehlerquelle, die oft nicht als solche erkannt wird, es sei denn es werden Unikate plötzlich "doppelt" verkauft. Ärgerlich wenn man so etwas dann dem Kunden klarmachen muss, noch ärgerlicher wenn eine Abmahnung erfolgt.... wenn ein "altes" Produkt, noch einen Begriff enthält, der abmahngefährdend ist (aber vom VK nicht gelöscht wurden, da dieser davon ausgeht, dass diese Produkte inaktiv sind).







      4. Schon eher bekannte Fehlerquellen: Darstellungsfehler s. Video im 1. Beitrag



      4a. Spezielle BUGs



      Etsy: BUG im Impressum (Aktueller Fall von August/September 2018, vermutlich besteht das "Problem" jedoch seit Jahren!). Das eingebaute Captcha verursacht eine Fehldarstellung. An manchen Rechnern (Browserbedingt ? oder andere Ursachen ?) erscheint unter dem Link "Weitere Details" KEINE INFORMATION. Problem wurde - für die deutschen Händler - behoben, durch Entfernung des Captchas.



      Ebay: Impressum wird nicht vollständig abgebildet. Problem tauchte wohl schon mehrmals auf:



      t3n.de/news/abmahngefahr-ebay-impressum-844474/



      onlinehaendler-news.de/handel/…er-richtig-angezeigt.html



      Zitat aus dem Link (onlinehändler-news): "Der Fehler führte dazu, dass an den Artikeln selbst kein Impressum mehr angezeigt wurde. Lediglich in den Kontaktdaten zum Händler waren Firmeninformationen zu finden – diese Angaben waren aber unvollständig und haben unter anderem keinen Hinweis zu OS-Plattform aufgewiesen. Dadurch befanden sich die betroffenen Händler in einer akuten Abmahngefahr, durch die einigen Händlern auch hohe Vertragsstrafen drohten."



      Ebay: Weitere Darstellungsfehler - Widerrufbelehrung



      channelpartner.de/a/wenn-ebay-…fft-s-den-haendler,268694



      Zitat: "Man kann sich als gewerblicher Verkäufer bemühen wie man will, wenn das technische System von eBay spinnt, hat man leider verloren..."



      Die Tatsache, dass durch ungewöhnliche Browsereinstellungen oder verschiedene Endgeräte Darstellungsfehler "provoziert" werden können und gezielt für Abmahnungen genutzt werden können, wurde bereits in der Vergangenheit für Rechtsmissbrauch durch einzelne Betrüger genutzt, die sich dann spezielle Endgeräte kauften oder ungewöhnliche Browser nutzten, um damit abzumahnen.





      4b. Bekannter Fehler: Link zur OS-Plattform nicht klickbar:



      medienrecht-urheberrecht.de/ab…ink-auf-os-plattform.html



      In Fachkreisen war über Wochen (oder Monate ?) bekannt, dass der Pflicht-Link zur OS-Plattform über die Ebay-APP NICHT klickbar war. Dieser Umstand führte dazu, dass über einen längeren Zeitraum sämtliche Ebay-Händler abmahngefährdet waren.



      Der ironische Rat einer Kanzlei: Zitat: "Was können eBay-Händler tun? Im Moment leider nicht viel. Hier sind die Plattformanbieter wie eBay in der Pflicht, die technischen Voraussetzungen für einen korrekten Händlerauftritt zu schaffen." (Quelle: e-recht24.de/news/onlineauktio…s-plattform-ebay-app.html)



      Wenig förderlich: eBay.de fordert eBay-Verkäufer zu dem Zeitpunkt dazu auf, den Link aus der Artikelbeschreibung zu entfernen



      Quelle: it-recht-kanzlei.de/klickbarer-link-os-plattform-ebay.html

      Quelle: onlinehaendler-news.de/recht/r…-link-mobil-klickbar.html


      5) Zu guter Letzt: Amazon - eine ganz eigene Baustelle

      Hier geht es weniger um Systemfehler, sondern mehr um fahrlässig in kauf genommene Umstände oder sogar bewusste Inkaufnahme von Wettbewerbsverstößen durch Dritte !

      a. Händler haften für Verstöße, die andere Händler verschulden

      bpm-legal.de/vorsicht-abmahnun…ung-im-amazon-marketplace


      b. Händler haften für Verstöße durch Amazon selbst

      hoesmann.eu/amazon-haendler-ha…afte-angebote-von-amazon/
    • was ist das traurig
      die hier im Video als Anwälte der unschuldig wegen Kleinigkeiten Abgemahnten auftreten (und im Video verständnislos den Kopf schütteln darüber, wie schlimm Anwälte sein müssen, die solch Kleinkram abmahnen), haben natürlich keine Skrupel, seinerseits solchen Kleinkram mit hohen angeblichen Streitwerten teuer(st) abzumahnen
      aber auch dafür gibts den rettenden "Engel"
      anwalt.de/rechtstipps/wettbewe…ilipp-wozniak_099216.html
      googlt man nun diesen Anwalt, wird man ebenfalls Fälle finden, wo er auf der abmahnenden Seite steht
      und deshalb brauchts einen rettender "Engel"..
      anwaltblog24.de/abmahnung-goer…rechtsanwaltskanzlei.html
      muß ich erwähnen, daß natürlich auch der A.Gerstel sehr gerne und oft auf der abmahnenden Seite steht?
      abmahnungwastun.de/abmahnung-rechtsanwalt-andreas-gerstel/

      ich habe jetzt aufgehört, nach ner Kanzlei zu suchen, die nicht auf beiden Seiten ihren Reibach mit diesem Abmahnunwsen macht

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • Es gibt keine "Guten" !
      ....in dem Spiel nicht.

      Die Händler sind der Spielball zwischen den Plattformbetreibern, den reinen Abmahnvereinen (die sich ja auch als "gemeinnützig" verkaufen) und den vermeintlichen Abmahnschutzvereinen.
      Die jedoch ihre Infos "zum Schutz" nach Gutdünken rausrücken, oder eben auch "verschweigen". Da gibt es vermutlich keine Ausnahmen !
      Da ich selbst diverse Abmahnschutzvereine über einen Fehler informiert habe und diese wiederum die Info anschließend NICHT weitergegeben haben, ist mir inzwischen mehr als klar, dass Händler sich hier auf NICHTS verlassen können - außer sich selbst und eventuell noch ihresgleichen !

      Fehler/BUGs (verursacht durch die Plattformen) werden nur weitergegeben, wenn sie eh schon allgemein bekannt sind und eventuell noch zusätzliche "Klicks" versprechen.

      Ansonsten wird versucht möglichst "den Deckel" drauf zu halten... so lange es eben geht !

      Besonders skuril finde ich Anwaltskanzleien, die selbst Mitglied in Verbänden wie der Wettbewerbszentrale sind ... dabei hat auch die vermeintlich seriöse Wettbewerbszentrale mal klein angefangen ! Warum sind sie Mitglied ? Weil sie ihre eigenen Rechtstexte nicht korrekt formulieren können.... oder um sich selbst zu schützen ?
      Im Übrigen sind auch 75 IHKs Mitglied in der Wettbewerbszentrale !
      Inzwischen "leben" vermutlich einige Verbände ganz gut von den Mitgliedbeiträgen (deren zahlende Mitglieder - bei der Wettbewerbszentrale zumindest - auch alle auf einer Liste öffentlich einsehbar sind !) und den Hinweisen "Dritter" ; so dass sie vermutlich eine systematische Suche nach "Opfern" nicht mehr nötig haben.

      Schaut euch die Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zum Gesetzentwurf an:

      wettbewerbszentrale.de/media/getlivedoc.aspx?id=36574

      Was "empfiehlt" die Wettbewerbszentrale: Die Abschaffung, dass Mitbewerber mit einzelnen Anwälten "Bagatellverstöße" im Onlinehandel abmahnen dürfen.
      Aber die Verbände (inklusive die Zentrale selbst) sollten natürlich weitermachen machen dürfen ! Damit würde max. erreicht, dass NOCH mehr Unternehmer Verbänden
      wie der Wettbewerbszentrale beitreten ! Nicht einzelne sollen sich bereichern, sondern die Verbände wollen gerne Alleinherrscher im Abmahnunwesen sein !
      Die Anzahl der missbräuchlichen Abmahnungen dürfte damit jedoch nicht beseitigt werden:

      shopbetreiber-blog.de/wp-conte…ops_Abmahnstudie_2018.pdf

      Die Studie ist euch sicher bekannt ?!

      Ich habe bei Trusted Shops angeregt, die Systemfehlerproblematik mit in den Fragekatalog der nächsten Abmahnstudie mit aufzunehmen, in dem man z.B. abfragt wie viele Verstöße in wie vielen Produkten (im Verhältnis zur Gesamtzahl der Produkte) abgemahnt wurden bzw. eine Vertragsstrafe zur Folge hatten !
      Dazu kam eine positive Antwort... ich bin gespannt, ob es auch tatsächlich in der nächsten Studie umsetzen wird ?

      In jedem Fall gilt: Alle Händler, die Plattformen nutzen, sitzen im selben Glashaus... also "Vorsicht beim Steine werfen".
      Helft euch lieber untereinander !

      Mit liegt die Stellungsnahme der Pedentin vor, deren Petition im April 25.000 Mitzeichner fand.
      Die einzig sinnvolle Maßnahme ist in dieser Stellungsnahme dargestellt: Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Abmahnungen, um eine valide Datenlage zu schaffen.
      So würde nicht nur deutlich werden:
      - in welche Größenordnung von einigen Verbänden abgemahnt wird
      - sondern auch welche Zielgruppe diese Verbände haben und
      - welche Fehler bevorzugt abgemahnt werden,
      - mit welchem System "gesucht" wird und
      - wie oft Systemfehler der Grund für Verstöße in einzelnen Produkten sind.
      Mit diesen Daten könnte dann auch vor Gericht argumentiert werden und es bestünden mal annähernd Chancen Rechtsmissbrauch
      durch Verbände nachzuweisen !
    • Maulwurf schrieb:

      Ich meine damit nicht in 1. Linie aktuellen "Probleme", sondern eher IT-Fehler in der Vergangenheit, die schon zu Abmahnungen geführt haben.

      Die Dinger, die "in der Vergangenheit" zu Abmahnungen geführet haben, sind entweder auch noch aktuell oder sie sind eben Vergangenheit. Aber Du hast ja selbst eine recht beachtliche Liste zusammengetragen. Hättest aber ruhig gleich damit anfangen können. Dann wäre schon das EP für den Laien sehr informativ gewesen.

      Maulwurf schrieb:

      Das liegt nicht an der Dämlichkeit der Händler, die unfähig sind ihre Produkte zu kontrollieren.... sondern an der Plattform.

      Wie Du an meiner ersten Antwort erkennst, ist das auch heute noch so. Und nur zu deiner Information: ebay ist über alle drei Punkte seit langem informiert. So wie über die von dir angeführten und nicht abgearbeiteten Punkte auch.

      Maulwurf schrieb:

      Mal abgesehen davon, dass der VK eh haften muss und die Plattform höchstens in Regress nehmen könnte.... aber wer würde das schon tun.

      Und zwar exakt aus diesem Grund. Ich habe in jedem der Fälle eine Bestätigung darüber, dass ich ebay darüber informiert habe und sie im Ernstfall auch in vollem Umfang in Regress nehmen werde. Was deine im Nachsatz gestellte Frage auch beantworten dürfte. Dann bin ich halt mal wieder (sic!) mit ebay vor Gericht.

      Maulwurf schrieb:

      - versichert/unversichert/Versandkostenrisiko

      Maulwurf schrieb:

      - Garantie

      Maulwurf schrieb:

      - Auslandsversand / internationaler Versand / weltweiter Versand auf Anfrage

      Das sind nun allerdings Probleme, die der jeweilige Verkäufer verschuldet hat. Damit hat die Platte Form gar nichts zu tun. Das sind ganz einfach Verkäufer, die von dem, was sie tun, keine Ahnung haben. Oder etwas brutaler formuliert: Möchtegern-Profis, die über den Status eines jämmerlichen Dilettanten nicht rausgekommen sind.

      Dafür gibt es keine Entschuldigung. Entweder mache ich meinen Job oder ich lass es.

      Maulwurf schrieb:

      2. Eher unbekanntes Problem: Alte Widerrufbelehrungen hängen wieder an !

      Na, doch wohl eher ein sehr bekanntes Problem. Ich empfehle die Lektüre des Powerseller-Forums bei ebay. Das Problem taucht seit Jahren immer wieder auf. Dieses Phänomen wird durch ebay verursacht, wenn ein GTC-Artikel automatisch wiedereingestellt wird und aufgrund eines nicht näher von ebay begründeten Schluckaufs der Datenbank das Angebot nicht in der letzten Version sondern in einer früheren eingestellt wird. Dann steht entweder eine veraltete oder auch mal gerne gar keine WRB unter dem Angebot.

      Abhilfe schafft hier - auch bei Versandkostenangaben - die Verwendung der Rahmenbedingungen. Die muss man allerdings vom ebay-Support freischalten lassen und - ganz bekloppt - sind von ebay eigentlich schon wieder als deprecated (unerwünscht) auf die Liste der Funktionen gesetzt worden, die ebay nicht mehr dokumentieren möchte. Danach muss man also ganz gezielt beim Support fragen und auf die Einrichtung bestehen.

      Der Punkt ist dabei der, dass dann das Angebot gar keine WRB mit sich rumschleppt. Die wird dann beim (Wieder)Einstellen immer aus den Rahmenbedingungen generiert, weil das eben in dieser Form im Angebot mal angelegt wurde. Und bei denen gibt es, anders als bei den Angebotsinhalten selbst, keine Verwaltung alter Versionen.


      Maulwurf schrieb:

      a. Händler haften für Verstöße, die andere Händler verschulden

      Ja, das ist das Problem mit dem Anhängen an Angebote. Einfache Lösing: nicht anhängen. Wo das nicht geht: nicht auf amazon anbieten.


      Maulwurf schrieb:

      b. Händler haften für Verstöße durch Amazon selbst

      Das tun sie auch auf ebay, etsy, egun oder hood. Der Grund dafür liegt in der Haftung des Geschäftshherrn (Verkäufer) für seinen Erfüllungsgehilfen (Plattform) und hier hast Du die Abhilfe schon selbst erwähnt. Man muss nur ganz einfach dann ebay (oder wer eben in Frage kommt) in Regress nehmen. Dazu muss man ihm allerdings vorher idealerweise mitgeteilt haben, dass diese Art des Angebotes nicht dem Willen des Geschäftsherren entspricht. Ich könnte jetzt nachzählen, in wievielen Punkten ebay das von mir schon hat. Aber nicht mehr an meinen Fingern, das sind dazu zu wenig.

      Und nein, ebay reagiert darauf nicht. Die reagieren nur (Erfahrungswert) auf ein Gerichtsverfahren im Idealfall mit einem vollstreckbaren Endurteil. Manchmal auch auf den Rat ihres externen Anwaltes, der ihnen dann sagt, dass sie dieses Mal mit einem blauen Auge davongekommen sind und Riesendusel hatten. Auch 'n Erfahrungswert.

      Maulwurf schrieb:

      Es gibt keine "Guten" !
      ....in dem Spiel nicht.

      Doch, schon. Nur wollen die Abmahnlobbyisten denen das nun natürlich untersagen lassen.

      Ich kann dir genau sagen, was ich dann machen würde. Ich würde mir die Abmahnung klemmen, weil ich das dann ja gar nicht mehr darf. Und dann sofort und direkt die einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Kann ich dann, weil ich ja nicht mehr vorher abgemahnt haben muss. Wobei ich da das AG ansprechen würde. Mit einem Streitwert unter 600 Euro. Damit wäre ein Urteil in der Sache nicht berufungsfähig. Ein lobbyistisches Verbot des Rechtsweges für Einzelne wäre allerdings innerhalb weniger Tage am Bundesverfassungsgericht.

      Vorteil für den Unterlassungsschuldner: es kommt ihn billiger als mit den 5000+ Euro Streitwert vor dem LG.

      Vorteil für mich: das AG taucht meist in den ganzen Urteilsdokumentationen nicht auf.


      Maulwurf schrieb:

      Mit diesen Daten könnte dann auch vor Gericht argumentiert werden und es bestünden mal annähernd Chancen Rechtsmissbrauch durch Verbände nachzuweisen !

      No way. Der "Rechtsmissbrauch" bei der Abmahnung besteht ja gerade darin, dass eine vorgerichtliche Klärung herbeigeführt wird. Das ist aber staatlicherseits gewollt.

      Und mal ganz ehrlich: wenn ich als Abmahnverein vor diese Argiumentation gestellt würde, wäre der nächste Nachweis die Anzahl der nicht abgemahnten Vorfälle. Und natürlich der Punkt, dass es dem Abgemahnten ja freisteht, jederzeit den Rechtsweg zu beschreiten, indem er die UE nicht abgibt.

      Deine Idee ist ganz nett, aber sie wird kaum zielführend sein. Es sei denn, Du willst den Rechtsstaat abschaffen.

      Eine andere Lösung, die aber auch nicht gangbar ist, (weil damit auch in jedem anderen FAll der Erfüllungsgehilfe in der Haftung steht) ist die Freistellung des Geschäftsherrn. Das würde zumindest bei Plattformfehlern die Abmahnung an die andere Adresse gehen lassen. Aber das lässt sich schon im Verfahren regeln, indem man die Plattform als Streitverkündeten in den Prozess zieht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Achso, einen Punkt hast Du vergessen.

      hood setzt für das Impressum einen Javascript-Link ein.

      Klare Sache: ohne aktiviertes Javascript beim Verbraucher sieht der kein Impressum.

      Uralt, bekannt, keiner macht was.

      Abhilfe: im Angebotstext einen noscript-Bereich mit dem Impressum einbauen. Der wird dann angezeigt, wenn der Verbraucher Javascript nicht aktiviert hat.

      Ob sich das analog auch auf die "Vollständige Anzeige" bei ebay, die ja ebenfalls auf Javascript basiert, anzuwenden ist, kann ich im Moment nicht sagen. Das kommt darauf an, ob ich ein ebay-Angebot ohne JS aufrufen kann.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielen Dank für die Zusatzinfos.... ja, ich hätte gleich mit meinen "Recherchen" starten können. Bin noch nicht ganz so "forenerfahren"....erst seit ein paar Monaten aktiv.

      Dass das Problem mit den Widerrufbelehrungen auf Ebay häufiger auftritt , war für mich neu (Ich selbst habe nie gewerblich auf Ebay verkauft). Dafür hatte ich noch keine "Belege" z.B. auf Kanzlei-Seiten finden können... daher die Formulierung "eher selten". Powerseller-Forum werde ich mir mal anschauen !

      Wenn man so "taff" und rechtlich fit ist, wie Du, Löschbert Bastelhamster, dann nimmt man vielleicht auch die Plattform in Regress - aber wie sieht es aus bei Fehlern, von denen man vorher NICHTS wusste ?
      Wie z.B. Abspeicherungsfehler ...die man auch nicht beweisen kann, da man nicht nachweisen kann, dass man alle Produkte korrigiert hatte ?
      Bei Abspeicherungsfehlern (von denen vermutlich 99% der Händler NICHTS ahnen) nützt die Regressmöglichkeit wahrscheinlich nix !
      Da man nicht beweisen kann, dass es nicht einfach ein Flüchtigkeitsfehler war....
      Du magst recht haben, dass viele Händler auch "selber schuld" sind, wenn sie abgemahnt werden. Aber ich habe auch viele kennengelernt, die
      1. entweder alles schon lange (teilweise vor Jahren !) korrigiert hatten und dann trotzdem wegen "versichert" in 1 Produkt abgemahnt wurden.
      2. nach ihrer Abmahnung alles gewissenhaft korrigierten und dann kurze Zeit später eine Vertragsstrafe wegen 1-2 Produkt erhielten.
      Sie waren definitiv NICHT selber schuld....
      Sind Dir Fälle bekannt, in denen Regressforderungen an die Plattform erfolgreich verlaufen sind ?

      Abspeicherungsfehler können JEDEN nach einer Gesetzesänderung oder einem OLG-Urteil treffen, welche sich auf Begriffe in den Produktbeschreibungen beziehen.
      Jeder, der in vielen Produkten etwas rauslöschen oder ändern muss, kann einem solchen Fehler zum Opfer fallen... wenn er von solchen Fehler nichts ahnt und nicht jedes Produkt nach Änderung wiederholt überprüft.
      Die Plattformen sollten dazu verpflichtet werden über solche Fehler zu informieren (und sie natürlich zu beheben - wenn möglich)...., ebenso wenn sie Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen vornehmen. Wenn sie selbst haften müssten, sähe das sicher anders aus (so wie beim Markenrecht; wo sie einfach Angebote, die bestimmte Begriffe enthalten, löschen).
      Dies könnte in dem Vorschlag zur "Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten" berücksichtigt werden !

      Verbände wie der I.D.O. profitieren in 1. Linie von den Vertragsstrafen, die genauso zustande kommen ! Nicht von der - fast lächerlichen Aufwandsentschädigung für die Abmahnung von 230€ (...obwohl in der Masse, in der die Abmahnungen erfolgen, sicher auch so ein hübsches Summchen zustande kommt.)
      Denn sie suchen mit den o.g. Begriffen und setzen darauf, dass genau dort - in den Produktbeschreibungen - diesselben "Fehler" wieder zu finden sind.
      ... und genau da machen sie sich die Abspeicherungsfehler zu nutze !
      Das wiederum könnte man durch eine Meldestelle aufdecken ! Überzufällig viele Vertragsstrafen aufgrund von einzelnen Fehlern in einzelnen Produkten !

      Zum Vorschlag der Meldestelle:
      Sämtliche Verbände innerhalb der Anwalt-Lobby (z.B. DAV) argumentieren in ihren Stellungsnahmen zum Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauches, dass keine valide Datenlage vorhanden wäre, die Aussagen darüber zuließe in welchem Umfang Rechtsmissbrauch durch Abmahnungen tatsächlich stattfindet.
      Dem kann ich leider nur zustimmen..... eine Meldestelle würde zumindest einen Ausgangspunkt bieten (Vorschlag kam übrigens auch von einer Abgeordneten der Grünen)
      und hätte eventuell auch einen präventiven Effekt.


    • Abmahngründe gibt es sicher noch unendlich viele.... um die geht es mir auch nicht oder nur sekundär,
      sondern um die Systemfehler der Plattformen, welche das "Geldeintreiben" in Form von Vertragsstrafen ernorm erleichtern.
      Verbände, die großem Stil abmahnen, tun das immer auf dem "leichtesten" Weg... also mit Suchbegriffen in den Produktbeschreibungen.
      Die "Abmahngründe", die ich oben aufgelistet habe, sind nur die, welche meist von den Abmahnverbänden abgemahnt werden....
      Die Liste ist unendlich lang... auch die der abmahngefährdenden Begriffen im Übrigen.
      Da habe ich auch mal eine Liste zusammengestellt.
      Nur manche Begriffe eigenen sich eben besonders gut zum Suchen, da sie fast immer einen "Treffer" erzeugen.
      Die Hilfskraft vor dem PC muss dann also nicht jede Artikelbeschreibung genau durchlesen, um zu prüfen, ob wirklich abgemahnt werden kann.
      "Versichert" wird zu 98% im Zusammenhang mit Versand verwendet.... eignet sich also besonders gut zum abmahnen.
      Bei anderen Begriffen ist es da schon etwas mühsamer.

      Ein Impressum ermitteln (z.B. durch Testkäufe), das Einhalten der Verpackungverordnung überprüfen... alles viel zu aufwendig.
      Das wird vermutlich gemacht, wenn Hinweise durch Dritte kommen.... aber nicht wenn der Verband komplett in Eigenregie abmahnt.
      Auch über die Rechtstexte Händler suchen.... keine wirkliche Option.
      Versucht mal nach "falschen AGB-Klauseln" zu suchen... (mit ein paar Programmierer wahrscheinlich möglich).. es wäre viel aufwendiger,
      da ja auch meist eher Klauseln fehlen (Hinweis auf Gewährleistung, Hinweis ab Abspeicherung des Vertragsstextes....)
      Auch die DSGVO ist vermutlich zu mühsam .... es müsste jede Datenschutzerklärung abgemahnt werden.

      Der Abmahnmissbrauch im großen Stil läuft 100% über Suchbegriffe:
      Wie schon gesagt: Ich habe selbst ca. 500-800 Händler vor der Verwendung des Begriffes "versichert" gewarnt, in dem ich den Begriff einfach
      in die Suchfunktion eingegeben habe und mir die Produkte nach "neu eingestellt" habe sortieren lassen.
      Dann habe ich an jeden Händler eine Warnung geschickt. Darunter weit über Hundert Händler mit nur 1 Produkt, dass "versichert" enthielt.
      Meine Warnungen kamen ZEITGLEICH mit den Abmahnungen und Vertragssstrafen an ...der Abmahnverein ging genauso vor wie ich !

      Hier eine Liste mit den Begriffen (nur aus den Produktbeschreibungen !), die Abmahnungen erzeugen können:
      (...muss sicher noch ergänzt werden !)

      Begriffe aus Artikelbeschreibungen (Versandinformationen/Lieferzeitangaben/Zahlungsinformationen):
      Folgende Suchbegriffe sollten besser nicht auftauchen, bzw. müssen genauestens geprüft werden, in welchem Zusammenhang sie in den verwendet werden. Man muss unterscheiden, zwischen Wörtern/Sätzen, die IMMER eine Abmahnung nach sich ziehen und solchen, bei denen es auf den Verwendungszusammenhang ankommt:
      Allgemeine Begriffe in Bezug auf Versand - Bezahl- und Lieferzeitinformationen, die leider auch häufig in den Produktbeschreibungen stehen (oder dort stehen müssen - wegen Unzulänglichkeiten der Plattform)
      - versichert / unversichert
      - Versandkosten auf Anfrage
      - Versandkosten richten sich nach Größe und Gewicht
      - Versandkosten liegen zwischen ... und .... (also ungenaue Angaben !)
      - internationale / weltweite /Auslands- Versandkosten auf Anfrage)
      - "in der Regel" (in Bezug auf Versanddauer)
      - Versand nach Zahlungseingang (bei der Option: Zahlung durch Vorkasse)
      - versandbereit in...

      Fehlende Hinweise oder falsche Angaben:
      - zu Grundpreisangaben (mögliche Suchbegriffe eventuell Maßangaben für Volumen bei bestimmten Produktgruppen ? ...wie: mml)
      - zur Textilkennzeichnung, sowie Abkürzungen für textile Bestandteile z.B. BW statt Baumwolle (Materialbezeichnungen müssen in deutscher Sprache und unabgekürzt erfolgen, sowie die Prozentangaben in absteigender Reihenfolge gelistet sein)
      -> bei der Textilkennzeichnung vermute ich, dass Suchbegriffe die das Wort "...gemisch" enthalten, zur Suche verwendet werden oder Abkürzungen wie BW, EL usw.

      Begriffe aus dem Bereich Material / Kennzeichnungspflichten (Verwendungszusammenhang muss teilweise erläutert werden):
      - Lycra (als Markenname mit entsprechender Kennzeichnung erlaubt, zusätzlich müssen aber weitere Materialangaben erfolgen)
      - Spandex (laut Textilkennzeichnungsverordnung nicht mehr erlaubt)
      - Leder, veganes Leder
      - nickelfrei
      - vergoldet

      Weitere "gefährliche" Begriffe:
      - made in Germany
      - "Bio" / "Öko"
      - "CE-geprüft", "CE-zertifiziert"
      - Öko-Test Label
      - "Rabatte" bei Suchmaschinen-Anzeigen
      - Mindermengenzuschlag
      - Outlet
      - "Himalaya-Salz"
      - "ISO 9001" oder "ISO-Norm 9001"
      - "Listenpreis", "alter Preis", "Verkaufspreis" etc.
      - Preisaktion
      - Sonderaktionen
      - Testergebnis
      - TÜV-geprüft
      - SSL-Verschlüsselung
      14 Tage Widerrufsrecht
      - 100 % Lizenzware
      - Auslaufmodell
      - Blitzversand
      - FCKW-frei
      - Finanziert
      - Frei von Phtalaten
      - "Garantie", "Herstellergarantie"
      - "Geld-zurück Garantie"
      - "Geprüfte Qualität"
      - "GS" ( = geprüfte Sicherheit), "GS- Geprüft"

      Die Übersicht findet sich auch hier: it-recht-kanzlei.de/abgemahnte-begriffe-werbung.html

      Wenn ihr noch Ergänzungen habt - immer her damit ;)
    • Ergänzung: Tippfehler/Formulierungsfehler bei dem Hinweis zu DSGVO... es müsste heißen: Jede Datenschutzerklärung mühsam überprüft werden.
      Da inzwischen immer mehr Händler ABOs buchen bei den diversen Abmahnschutzverbänden, ist und bleibt die attraktivste Suchmethode , da zu suchen, wo in jedem Fall der Händler selbst "zuständig" ist und haften muss: In den Beschreibungen seiner Produkte !
      Da nach "fehlenden Hinweisen" nur schwer zu suchen ist, gibt es hier auch bei der DSGVO noch keinen großen Abmahnmissbrauch. Bisher wird immer nur abgemahnt, wenn GAR KEINE Datenschutzerklärung vorhanden ist oder diese eindeutig viel zu kurz ist und wichtige Hinweise fehlen. ABER: Diese "Verstöße" werden nur abgemahnt, wenn der Händler zunächst über einen der oben aufgeführten Begriffe gefunden wurde..... zumindest auf Plattformen wird das garantiert so ablaufen !
      Die lesen sich ja nicht einfach die AGBs und Datenschutzerklärungen ALLER Händler durch, sondern suchen sich welche, die mindestens 1 Verstoß schon mal drin haben.
      -> Ich rede hier immer nur von Abmahnverbänden, die in Eigenregie (ohne Hinweis durch Mitbewerber) im Namen ihrer Mitglieder bzw. der Gemeinnützigkeit abmahnen dürfen.
      Mitbewerber die mit Hilfe eines Abmahnanwalts abmahnen, gehen natürlich anders vor.... die sind ja auch die eigene Branche "beschränkt".
    • Maulwurf schrieb:

      Wenn man so "taff" und rechtlich fit ist, wie Du, Löschbert Bastelhamster, dann nimmt man vielleicht auch die Plattform in Regress - aber wie sieht es aus bei Fehlern, von denen man vorher NICHTS wusste ?

      Das kommt darauf an. Ich habe dir ja oben diese "neue" mich-Seite präsentiert. Das wäre so ein Fall, bei dem jeder Händler abmahngefährdet ist, der keinen kostenlosen Versand anbietet, weil bei den Links keine VSK angegeben sind. Dass das so ist hat ebay aber wissentlich programmiert, denn bei "kostenlosem" Versand steht das ja da. Da weiss ebay also, was sie tun. Ob es da einer vorherigen Information bedarf wage ich zu bezweifeln, denn dieser Erfüllungsgehilfe ist bei dem, was er da tut ja Profi. Oder sollte es sein, auch wenn wir inzwischen was anderes belegen können. ;)

      Und ja, ich bin recht schmerzfrei, wenn es darum geht, ebay juristisch ans Bein zu pinkeln. Auch weil ich weiss, dass ebay das eher sportlich sieht.

      Maulwurf schrieb:

      Sind Dir Fälle bekannt, in denen Regressforderungen an die Plattform erfolgreich verlaufen sind ?

      Direkte Regressforderungen nicht. Wohl deshalb, weil sich so gut wie keiner traut, gegen ebay was zu unternehmen. Ich hatte aber shcon das Vergnügen, für einen meiner Beratungskunden mit ebay zu streiten. Da dauert dann eine "lebenslange Sperre" auch schon mal "nur" elf Tage. Feiertage über den Jahreswechsel eingerechnet.

      Und auch das, was Du heute als Mängelquote kennst hat bis 2015 anders ausgesehen. Da konnte man auch mal eben Mängel kassieren, weil ein Käufer entweder unqulifiziert bewertet hat oder sich ganz einfach nichts bei der Abgabe der Bewertung gedacht hat. Die Änderung der MQ auf den heutigen Stand war im September '15, das zugehörige Gerichtsverfahren im Januar '15. Dass die MQ geändert wird wusste ich aber schon Anfang Februar '15.

      Es ist immer die Frage, wen man sich greift. Und wann. Und weshalb. Sobald der Gegriffene aber ebay heisst kannst Du davon ausgehen, dass da nur "rohe Gewalt" (also das Ausschöpfen der juristischen Mittel und massiver Druck von aussen) helfen. Du erinnerst dich eventuell noch an das "neue ebay-Zahlungssystem" das 2011 kommen sollte. Nuja, Du wirst hier im Forum einen Thread dazu finden. Der wird dir deutlich machen, wer damals dafür gesorgt hat, dass ebay damit vor die Wand gelaufen ist.

      Und als "neueste Errungenschaft" auf meiner Beuteliste steht die Abtretung der Bildrechte, die eigentlich dieses Jahr im Februar eingeführt werden sollte. Auch da hat das Tag-Team von damals auf mehreren Schienen gegengesteuert. Johannes Richard hat die Sache über die rechtliche Schiene angegrifen, so dass schlussendlich das Bundeskartellamt dazwischengegrätscht ist (das weiss eigentlich keiner, was er für die Online-Händler da erreicht hat) und irgendwer hier aus dem Forum (Ich will jetzt keinen angucken, ich seh im Spiegel immer so scheisse aus) hat in drei der Haupthändlergruppen dafür gesorgt, dass Hersteller und Großhändler ebay klargemacht haben, das dann diese Kategorien sozusagen tot sind. Das wären dann Elektronik, Bekleidung und Modellbau/Spielzeug gewesen, in denen alle größeren Händler erst mal alles hätten rausnehmen müssen.

      Auf die Art kann man ebay dann schon zu etwas bewegen.

      Und falls Du glaubst, ebay bekommt 2021 das neue Zahlungssystem mit Adyen durch - also ich würde mich da nicht zu sehr drauf verlassen.

      ebay sieht immer so groß aus. Wie schon gesagt: die meisten GVK haben schlichtweg die Hosen voll, wenn man gegen ebay vorgeht. Ich kann's auch irgendwo verstehen. Wer nicht weiss, wie empfindlich ebay gegen Angriffe diser Art ist, der meint, er bekommt es mit einem unbezwingbaren Riesen zu tun. Meine Erfahrung hat mich aber gelehrt, dass dieser Riese auf zwei tönernen Streichhölzern steht. Das liegt zum einen daran, dass die Entscheidungen in den USA getroffen werden und es denen so ziemlich am Arsch vorbeigeht, was hier eigentlich umsetzbar ist und zum zweiten daran, dass ebay die Reaktionsträgheit eines sowjetischen Beamtenapparates besitzt. (gerichtsfest dokumentiert)

      Was Du da aufgreifst sind aber eigentlich zwei Punkte. Einmal die erste Abmahung. Dann die Einforderung von Vertragsstrafen.

      Bei der ersten Abmahnung geht der Abmahngeier natürlich auf das los, was schnell und einfach zu kontrollieren ist. Denn dem geht es ja erst mal darum, mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Abmahnungen zu generieren. Also fehlende WRB, fehlerhaftes Impressum, diverse abmahnfähige Suchbegriffe, die von der Suche ausgespuckt werden. Das lässt sich alles recht schnell rausfinden. eine Datenschutzerklärung oder eventuell auch den Verpackungsblödsinn anzugreifen erfordert Zeit und Aufwand, weil irgendwer den Text der Datenschutzerklärung komplett lesen, die Registrierung nach Verpackungsrichtlinie komplett prüfen muss.

      Und ja, diese Praxis lässt natürlich den Schluss zu, dass es den Abmahngeiern gar nicht um den Wettbewerb geht sondern nur um das schnelle Generieren von Abmahnungen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, richtig! Es sind mehrere Baustellen.

      Zum einen geht es um das System, das hinter dem Massenabmahnungen steckt
      ....den Abmahnmissbrauch durch das Kalkulieren von Vertragsstrafen und zwar Vertragsstrafen , die sich sehr schnell und leicht generieren lassen.... weil die Händler den Fehlern der Plattformen ausgesetzt sind. Sie alles korrigieren, aber nicht im Geringsten ahnen, dass
      - ihre Korrekturen nicht abgespeichert werden
      - sich beendete Produkte (die entweder noch fehlerhaft sind oder wieder eben in der Ursprungsfassung) sich "von selbst" wieder einstellen

      Sie ahnen nicht im geringsten von diesen möglichen Pannen und tappen genau hinein: In die Falle ! Sie unterschreiben die UE (so wie ich auch) und denken:
      "Na, dann werde ich eben sehr gut aufpassen und müssen und mir keinen kleinsten Fehlern mehr erlauben."
      Und sie überarbeiten alles genaustens, weil sie "gebrannte Kinder" sind und sich schwören, dass dieser Fehler Ihnen nie wieder passieren wird und dann passiert es doch und zwar meist nur wenige Wochen später.

      Und die Anwaltskanzleien schreiben: Lieber keine UE unterschreiben, weil man KANN gar nicht alles richtig machen (wenn die Kanzleien bei gewissen Abmahnvereinen schon empfehlen, keine UE mehr zu unterzeichnen... na dann ist doch das ganze System und der Sinn dahinter AD ABSURDUM geführt !)
      Wenn man die Systematik aufdecken würde mit der Massenabmahnungen passieren UND dazu das Thema Systemfehler deutlich bekannter machen würde,
      dann würde doch auch der WAHNSINN dahinter NOCH deutlicher werden !

      IT-Rostock hat das System dahinter bereits letztes Jahr vermutet:

      internetrecht-rostock.de/abmah…er-Online-Unternehmen.htm

      Zitat: "Anmerkung 08.08.2017
      Das aktuelle Abmahnthema des IDO, sei es bei eBay oder Dawanda ist die Angabe "versicherter" Versand. Wir vermuten, dass es daran liegt, dass sich diese Plattformen so einfach nach "verbotenen" Wörten und Begriffen durchsuchen lassen."

      oder diese Anmerkung:

      Zitat: "Anmerkung 20.02.2014: Nach unserem Eindruck hat der IDO eine umfassende Dokumentation von Verstössen vorgenommen und "arbeitet diese alphabetisch ab". Aktuell abgemahnt werden Händler, deren Nachname mit dem Buchstaben "S" beginnt."

      Mal abgesehen von den ganzen anderen "Umständen" um diesen Verein - einfach selber mal ein Bild machen.
      Sowohl PlusMinus, als auch Frontal21 haben Im Frühjahr über den Verband berichtet.
      Die Plattform DaWanda schätzt, dass dieser Verband alleine 2017 7000Abmahnungen ausgesprochen haben (...und das ist nur eine Schätzung !)

      zdf.de/politik/frontal-21/abma…kleinunternehmer-100.html

      mediathek.daserste.de/Plusminu…432744&documentId=5281009

      (Kenntnisse darüber, was aus der Strafanzeige wurde, habe ich leider nicht. Könnte man aber vielleicht rausfinden ?)


      Das Andere ist die Unterlassung der Plattform seine Händler über Änderungen und Fehler aufzuklären:

      An der Haftungsfrage werden wir nichts ändern können. Aber daran, dass solche Fehler einen viel größeren Bekanntheitsgrad erlangen.
      Professionelle Verkäufer kennen vermutlich - sowie Du Löschbert Bastelhamster - die meisten Tücken auf Ebay (und den anderen ganzen Plattformen).
      NUR: Die ganzen kleineren Unternehmer, die ahnen oft GAR NICHTS.... und von den Abpeicherungsfehlern wissen 99% nichts.
      Du hast dich dazu nach wie vor nicht geäußert: Wusstest Du, dass auch Abspeicherungsfehler passieren ? Und zwar nicht selten ?

      Das Schlimme: Sowohl die Plattformen als auch die "Abmahnschutzvereine" informieren nicht oder nicht rechtzeitig.
      Fehler werden - wenn überhaupt - erst dann aufgedeckt, wenn sie große Bekanntheit erreicht haben. Viele werden aber noch nicht einmal dann aufgedeckt, wenn sie bereits behoben wurden ...und die Art der Behebung aber nur "wirksam" ist, wenn der Händler auch davon entsprechend in Kenntnis gesetzt wird.

      Aktuelles Beispiel auf Etsy: Die Lieferzeiten konnten die Händler bis vor kurzem angeben mit "versandbereit in" (in Deutschland nicht zulässig, da zu ungenau).
      Nun hat es die Plattform auf Drängen der Händler (...und der genervten Abmahnschutzvereine) hier eine Anpassung vorgenommen und siehe da: Es ist tatsächlich möglich einen
      Liefertermin anzugeben.
      NUR: Die Händler wurden über diese Option nicht richtig informiert. Die Mail, die die Händler erhielten war so "verklausuliert", dass diejenigen, die nicht genau gelesen haben, gar nicht verstanden haben, dass sie jetzt endlich ihre Angebote rechtskonform korrigieren können.
      Die meisten haben immer noch die alte Variante drin und die Lieferzeitangaben (so wie von der IT-Kanzlei empfohlen) in der Artikelbeschreibung.
      Weder die Plattform noch die Abmahnschutzvereine haben ihr ihre Mandanten eindeutig informiert !
      Es scheint so als würden die Abmahnschutzvereine die Plattformen möglichst "schonend" behandeln.... die wissen garantiert, bei den vielen Vertragsstrafen, die auf einzelnen Verstößen beruhen, wie häufig "Abspeicherungsfehler" oder anderen Fehler der Plattform dahinterstecken.
      Nebeneffekt bei dem Fall oben: Beim Löschen der Lieferzeitangaben aus den Artikelbeschreibungen fiel einigen auf: Das funktioniert ja gar nicht zuverlässig ! Wiederholt stand der gelöschte Satz IMMER NOCH drin ! Sprich: Auch auf dieser Plattform gibt es Abspeicherungsfehler !


      Mein Anliegen:
      Ich würde dem gerne einen größeren Bekanntheitsgrad verleihen. Die Frage ist nur, wie macht man das am schlausten....
      Ich weiß es ist mühsam und vielleicht bringt es auch nichts.... aber wenn niemand es macht, wird sich auch nie etwas ändern. Und vielleicht stecke ich ja jemanden an.

      Wie schon erwähnt:
      Aktuell verfasst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments zur "Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten" . Die Bundesregierung - sowie eine Regierungsnahe Stiftung, die "Friedrich Ebert Stiftung" befassen sich ganz aktuell
      mit dem Thema "Machtmissbrauch durch Plattformen"....der Fokus liegt also bereits auf diesem Missstand (nur nicht ganz speziell auf dem Problem der IT-Fehler!

      Vermutlich bekannt: "Die EU-Kommision untersucht mögliches wettbewerbswidriges Verhalten von Amazon"
      (Quelle: wortfilter.de/wp/amazon-eu-kom…ewerbswidriges-verhalten/)

      Davon wusste ich bereits, da ich mit der Stiftung Kontakt aufgenommen hatte (zu dem Zeitpunkt waren allerdings meine Recherchen noch nicht so weit)
      In jedem Fall wäre jetzt ein ganz guter Zeitpunkt für Händler sich zu beschweren und auch solche Missstände aufzudecken.

      Hier wurde tatsächlich Amazon durch die Wettbewerbszentrale abgemahnt:
      e-recht24.de/news/ecommerce/10…gegen-button-loesung.html

      Aber ist das die Lösung ? Das wird wohl auch eher die Ausnahme bleiben.... hinter dieser Abmahnung steckt übrigens Trusted Shops.
      Sollten nicht vielmehr die Plattformen (und am besten auch die Abmahnschutzverbände - wenn sie sich schon als solche bezeichnen...) verpflichtet werden, Fehler bei Kenntnis direkt an ihre Händler zu melden. Und zwar immer wieder und in einer unmissverständlichen Art und Weise.
      Derart: "Etsy hat seine Versandinformationen geändert (weil....), jetzt ist es möglich Lieferzeiten rechtskonform anzugeben, in dem man ...."
      Ohne Information darüber was ich laut Gericht "prüfen soll", kann ich meinen Prüfpflichten (z.B. ob alle Änderungen wirklich korrekt abgespeichert wurden) doch gar nicht nachkommen. Wenn ich nicht weiß, welche Fehlerquellen überhaupt lauern, dann kann ich doch gar nicht bewusst entscheiden, ob ich dieses Risiko tatsächlich eingehen will
      und wie ich es minimieren will....

      Vielleicht ist es illusorisch, aber sicher realistischer als zu hoffen, dass sich die Haftungsfrage klären wird. Die Händler werden sicher immer weiter haften müssen für den Bockmist der Plattformen.
      Wobei ich es trotzdem total krank finde, dass die Plattformbetreiber für Markenrechtsverletzungen und Steuerbetrug der Händler mithaften sollten,
      aber bei den tatsächlich selbstverschuldeten IT-Fehlern oder nicht rechtssicheren Rahmenbedingungen - da haftet der Händler.
    • Anbei für alle, die es interessiert: Der Link zum aktuellen Gesetzesentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs:

      https://www.vgsd.de/wp-content/uploads/2018/10/180911_RefEntw_GE_zur-Staerkung_des_fairen_Wettbewerbs.pdf

      Sowie hier die Stellungsnahme der Pedentin (mit Unterstützung von 20 Verbänden), diese Stellungsnahme plädiert für eine zentrale Meldestelle und führt auch
      sonst einige Punkte an, die bisher unberücksichtigt geblieben sind:

      https://www.vgsd.de/wp-content/uploads/2018/10/Gms_Stellungnahme_Gesetz_zur_Staerkung_des_fairen_Wettbewerbs.pdf


      Die Einrichtung einer zentralen Meldestelle wäre eine Maßnahme die zumindest mal eine veränderte Ausgangsdatenlage erzeugen würde....
      auf deren Grundlage man die Situation neutral beurteilen könnte. Aktuell ist die Bundesregierung auf die Information von "beteiligten" Wirtschaftsverbänden
      angewiesen. Es ist toll, wenn diese Studien durchführen... aber natürlich "verdienen" diese Verbände selber mit an dem ganzen System, so dass von Neutralität
      nur schwer die Rede sein kann.

      Leider wurden schon allerdings schon soviele Unternehmen durch Unterlassungsverträge geknebelt und sehen sich genötigt dem ein oder anderen Verband (eventuell sogar gleich mehreren beizutreten), so dass sich die Situation immer weiter verhärtet. Einige Verbände halten aktuell schön die Füße still... das merkt man daran, dass die Kanzleimeldungen
      rückläufig sind... mal sehen, wie lange. Oder sie sind alle mit Prozesse beschäftigt ?
    • Maulwurf schrieb:

      Du hast dich dazu nach wie vor nicht geäußert: Wusstest Du, dass auch Abspeicherungsfehler passieren ? Und zwar nicht selten ?

      Da Du damit mich direkt angesprochen hast, auch erst mal dazu meine Antwort. Nein, es passieren zumindest bei ebay keine "Abspeicherungsfehler". Wenn so was bei ebay passiert, dann hat das einen etwas anderen Grund. Bei ebay-Angeboten, die GTC (Good until Cancelled = Bis auf Widerruf) eingestellt sind, passiert es gelegentlich, dass beim automatischen Wiedereinstellen alte Versionen des Angebots aus der Datenbank gekramt werden und nicht die letzte Version.

      Das passiert aber weniger bei den Angebotstexten selbst sondern viel "lieber" bei den rechtlichen Informationen. Also Versandkostenangaben, Widerrufsbelehrungen und so weiter. Gelegentlich passiert es sogar, dass beim automatischen Wiedereinstellen gar keine WRB gezogen wird. Oder dass die "zusätzlichen rechtlichen Informationen", in denen man ja gemäß den Angaben von ebay und dem Händlerbund den Link zur Streitschlichtungsplattform hinterlegt, nicht mit gezogen werden. Es fehlen dann also ganz einfach Inhalte oder es stehen veraltete Inhalte plötzlich wieder da.

      Im Übrigen kommt es bei der moblien Ansicht auch darauf an, mit welchem mobilen Gerät das Angebot angezeigt wird, ob das Feld mit den zusätzlichen rechtlichen Informationen überhaupt auftaucht. Welche das im einzelnen sind schreibe ich hier natürlich nicht, denn ich kann auf die Art jedes ebay-Angebot so aufrufen, dass es in dem Punkt abmahnfähig wird.

      Ich habe mir auch mal den Referentenentwurf angeschaut. Klingt ganz nett, wird aber an einem Punkt scheitern: den Kosten. Gesetze, die Geld kosten sind derzeit nciht umsetzbar, weil die Milliarden im Moment für irgend was anderes gebraucht werden. Ich meine, es waren die Rentner. Oder waren es irgendwelche Ausgaben für Millionen von Leuten, die einfach mal eben in Deutschlands sozialer Hängematte liegen wollten? Na, irgend so was wird's schon sein.

      §13 Abs 4 S.1 Nr 2 ist kappes. Wieso sollte ein Abmahner, der schon eine UE in der Tasche hat, nochmal eine Abmahnung aussprechen? Der zückt die UE. Und dann bist du genau da wo du heute auch schon bist.

      §13a setzt mit Ausnahme der Deckelung (wobei da dann wieder Streitigkeiten entstehen werden) dagegen eigentlich mehr oder weniger die sowieso aktuelle Rechtslage des Hamburger Brauchs um.

      Die Änderung des UKlaG in § 3 Abs. 1 wird so nicht durchgehen. Das war der Punkt, den ich vorher schon angesprochen hatte. Er benimmt den einzelnen Anspruchsinhaber aus §§ 823, 1004 BGB des Rechtsweges und ist damit verfassungswidrig. Ich sag es ausserdem mal so: ich hab was gegen die inzwischen eingeschlichene Vollkaskomentalität, nach der sich der Staat um jeden Scheissdreck kümmert.

      Ich gebe das aber mal gerne in den Rechtsausschuss im Bundestag weiter. In so weit hast du Glück, denn ich habe diese Kontakte.

      Idealerweise wäre meiner Ansicht nach die Beschränkung dieser ganzen Abmahnvereine auf eine rechtliche Unterstützung des einzelnen Antragstellers zu den normalen Bedingungen nach RDG / RVG oder besser zum verbilligten Satz, den die Abmahnvereine (einschliesslich öffentlich geförderter Verbraucherschutzverbände) bei ihrer eigenen Aktivität ansetzen, wesentlich effektiver, um diese ganze Kiste abzustellen.

      Wenn der IDO (um mal beispielhaft einen zu nennen) für knappe 200 Euro pro Fall einen Abmahner komplett durch das gesamte Verfahren begleiten müsste, wäre das Interesse dieser Verbände an der Verfolgung solcher Wettbewerbsverstöße vermutlich sofort deutlich mehr an der tatsächlichen Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen orientiert. Ausserdem könnte sich der Abmahner dann bei der Abmahnung nicht mehr namentlich hinter einem mehr oder weniger anonymen Verband verstecken.

      Nebeneffekte:

      1.) dem Staat entstünden dann keine Kosten. Es müsste keine Liste der Verbände geführt und ihre Eignung wiederholt überprüft werden. In so fern ist die Aussage oben im Referentenentwurf falsch, dass es keine Alternativen gibt. Die gibt es schon. Nur passen die natürlich der Lobby der Abmahnvereine, die hinter diesem ansonsten recht zahnlosen Tiger steckt, nicht wirklich in den Kram. Wer will schon für unter 200 Euro im Zweifelsfall bis hoch zum BGH streiten?

      2.) Der Entwurf wäre nicht verfassungswidrig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das passiert aber weniger bei den Angebotstexten selbst sondern viel "lieber" bei den rechtlichen Informationen. Also Versandkostenangaben, Widerrufsbelehrungen und so weiter. Gelegentlich passiert es sogar, dass beim automatischen Wiedereinstellen gar keine WRB gezogen wird. Oder dass die "zusätzlichen rechtlichen Informationen", in denen man ja gemäß den Angaben von ebay und dem Händlerbund den Link zur Streitschlichtungsplattform hinterlegt, nicht mit gezogen werden. Es fehlen dann also ganz einfach Inhalte oder es stehen veraltete Inhalte plötzlich wieder da.
      Ok, interessant !
      Vielleicht fällt es aber auch einfach bei den Angebotstexten weniger auf - denn es setzt ja voraus, dass man etwas - in vielen Produkten - geändert/gelöscht hat. Und dann im 2. Schritt auch bemerkt, dass diese Änderung nicht umgesetzt wurde bzw. der Text in der Ursprungsfassung wieder drin steht.
      Aber gut: Wenn Rechtstexte nicht mehr vorhanden bzw. in alter Fassung vorhanden sind, ist natürlich genauso ärgerlich und würde ebenfalls eines Vertragsstrafe bedeuten (auch wenn es nur ein Produkt betrifft), wenn man zuvor z.B. wegen des Widerrufs bereits abgemahnt wurde....
      Obwohl es natürlich mühsamer für den Abmahnverein ist, wenn er sich dann durch alle Produkt durchklicken müsste, um das EINE zu finden... das eine alte WB oder keinen WB
      enthält. Bei den Artikelbeschreibungen geht es halt sehr viel schneller: Shopsuche, Begriff nochmal eingeben, Screenshot machen und Vertragsstrafe abschicken.
      Aber das werden ja Hilfskräfte erledigen....

      Hier übrigens ein ganz aktueller Artikel aus dem Handesblatt:
      handelsblatt.com/politik/deuts…-bekaempfen/23218944.html

      Bin gespannt, wann dieses Positionspapier der FDP öffentlich einsehbar sein wird.
    • es müßte mal eine Studie geben mit korrekten und fehlerhaften angeboten verschiedener Art um zu sehen, ob die ach so schlimmen wettbewerbsverstöße irgendeinen meßbaren Wettbewerbsvorteil bringen bei den Probanden
      und wenn dann, wenn überhaupt, eine Unterschied im Promillebereich rauskommt, dann würden ja die vielen überhöhten Streitwerte, die sich ja nur auf entgangenen Gewinn wegen des fehlerhaften Angebots beziehen können, weil ja angeblich viel lieber dort gekauft wird, wo versicherter versand steht, ad absurdum geführt nd es sollten nur geringe Streitwerte und entsprechend geringere gebühren/Strafen verlangbar sein

      man wird ja mal träumen dürfen....

      aber es wird z.B. viel lieber 45 Mio ausgegeben, damit Berater zum Thema PKW-maut gepampert werden
    • Regt doch mal bei euren IHKs eine "Studie" an.... oder zumindest eine Mitgliederbefragung zum Thema:

      - wer hat auf welcher Plattform IT-fehler schon mal erlebt und hätte deshalb abgemahnt werden können (dabei meine ich jetzt NICHT die Fehler, die konsequent und dauerhaft bei ALLEN Händlern vorhanden sind und theoretisch abgemahnt werden können, sondern Fehler, wie das "Nicht-Anhängen einer Widerrufsbelehrung" an einzelnen Produkten

      - wenn man nach Vertragsstrafenfällen googelt, findet man Nur SOLCHE Fälle.... Fälle, in denen einzelne Produkte wieder fehlerhaft waren (da kann natürlich auch der ein oder andere Flüchtigkeitsfehler dabei sein).. in jedem Fall sind es aber ALLES Fälle in denen die Händler nicht vorsätzlich gegen den UE-Vertrag verstoßen.

      Der IDO hat im Bundesanzeiger seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gegen den Abmahnmissbrauch veröffentlicht. Dabei greift er die IHKs frontal als "nicht objektiv" an.... vielleicht interessiert das ja die eine oder andere IHK, die sich gegen Abmahnmissbrauch einsetzt (einige sind ja wenigsten minimal engagiert...) ?

      onlineunternehmer-info.de/refe…g-des-fairen-wettbewerbs/

      bundesanzeiger.de (Suchbegriff: IDO)

      Der Verband negiert einfach mal grundsätzlich, dass es "Abmahnwellen" gibt....

      Da Vertragsstrafen im Unterschied zu Abmahnungen NICHT verschuldensunabhängig sind (vorrausgesetzt es handelt sich um einen "Fehler" der Plattform, der nicht allgemein bekannt ist); dann hätte man als Händler sogar theoretisch eine Möglichkeit eine Vertragsstrafe "abzuschmettern", wenn man beweisen könnte, dass dieser Fehler ein IT-Fehler der Plattform ist.

      Aber genau hier liegt die KRUX: Einen Fehler, den keiner kennt, könnte man verwenden, um seine "Unschuld" zu beweisen - aber wenn den Fehler keine kennt, wie soll man dann (im Nachhinein) beweisen, dass es ihn gegeben hat ? Die Abmahnindustrie setzt auf Vertragsstrafen und die wiederum passieren deutlich häufiger, weil es IT-Fehler gibt...
      Vorsätzliches Verstoßen gegen UEs wird es so gut wie nie geben... zumindest nicht bei Kleinunternehmern, den typischen "Opfern"

      Der IDO hat übrigens kürzlich ein Berufungsverfahren gegen die Pedentin "verloren":

      general-anzeiger-bonn.de/news/…durch-article3972821.html

      wortfilter.de/wp/ido-verliert-…baerin-siegt-vor-dem-olg/