Mieter können vom Vermieter nicht für
alle Gebrauchsspuren haftbar gemacht
werden. Darauf hat der LBS-Infodienst
unter Berufung auf ein Urteil des
Amtsgerichts Leipzig hingewiesen.
Im verhandelten Fall hatte der Vermie-
ter eines Büros bemängelt, dass der
Mieter mit einem Schreibtischstuhl auf
Rollen rund drei Millimeter tiefe Spu-
ren im Parkett hinterlassen hatte und
dies deswegen nicht mehr ansehnlich
war. Die Richter urteilten jedoch, in
einem Büro sei die Nutzung eines sol-
chen Stuhles normal.
(az. 167 C 12622/03)