"Übliche" Gebrauchsspuren sind normal

    • "Übliche" Gebrauchsspuren sind normal

      Mieter können vom Vermieter nicht für
      alle Gebrauchsspuren haftbar gemacht
      werden. Darauf hat der LBS-Infodienst
      unter Berufung auf ein Urteil des
      Amtsgerichts Leipzig hingewiesen.

      Im verhandelten Fall hatte der Vermie-
      ter eines Büros bemängelt, dass der
      Mieter mit einem Schreibtischstuhl auf
      Rollen rund drei Millimeter tiefe Spu-
      ren im Parkett hinterlassen hatte und
      dies deswegen nicht mehr ansehnlich
      war. Die Richter urteilten jedoch, in
      einem Büro sei die Nutzung eines sol-
      chen Stuhles normal.
      (az. 167 C 12622/03)