Banken müssen sich an ihre Zusage hal-
ten, "Girokonten für jedermann" einzu-
richten. So urteilte das Landgericht
Bremen. Darin wurde eine Bank ver-
pflichtet, einem Kläger auch nach Er-
öffnung eines Insolvenzverfahrens ein
Girokonto auf Guthabenbasis einzurich-
ten. (Az. 2 O 408/05)
Die Bank hatte dies mit Hinweis auf
frühere ungenehmigte Kontoüberziehungen
des Kunden abgelehnt. Die Vorgeschichte
sei aber kein Grund, das Konto zu ver-
weigern, urteilten die Richter. Bei ei-
ner Führung auf Guthabenbasis seien
Überziehungen nicht möglich.
ten, "Girokonten für jedermann" einzu-
richten. So urteilte das Landgericht
Bremen. Darin wurde eine Bank ver-
pflichtet, einem Kläger auch nach Er-
öffnung eines Insolvenzverfahrens ein
Girokonto auf Guthabenbasis einzurich-
ten. (Az. 2 O 408/05)
Die Bank hatte dies mit Hinweis auf
frühere ungenehmigte Kontoüberziehungen
des Kunden abgelehnt. Die Vorgeschichte
sei aber kein Grund, das Konto zu ver-
weigern, urteilten die Richter. Bei ei-
ner Führung auf Guthabenbasis seien
Überziehungen nicht möglich.