"Girokonto für jedermann" ist bindend

    • "Girokonto für jedermann" ist bindend

      Banken müssen sich an ihre Zusage hal-
      ten, "Girokonten für jedermann" einzu-
      richten. So urteilte das Landgericht
      Bremen. Darin wurde eine Bank ver-
      pflichtet, einem Kläger auch nach Er-
      öffnung eines Insolvenzverfahrens ein
      Girokonto auf Guthabenbasis einzurich-
      ten. (Az. 2 O 408/05)

      Die Bank hatte dies mit Hinweis auf
      frühere ungenehmigte Kontoüberziehungen
      des Kunden abgelehnt. Die Vorgeschichte
      sei aber kein Grund, das Konto zu ver-
      weigern, urteilten die Richter. Bei ei-
      ner Führung auf Guthabenbasis seien
      Überziehungen nicht möglich.