Unterhaltspflichtige, deren Kinder oder
frühere Partner in Österreich wohnen,
können ihre Unterhaltszahlungen nicht
steuermindernd geltend machen. Die ent-
sprechende deutsche Regelung verstößt
nicht gegen europäisches Recht, urteil-
te der Europäische Gerichtshof (EuGH)
(Az: C-403/03)
In Deutschland können Unterhaltszahlun-
gen steuermindernd geltend gemacht wer-
den, dafür werden sie beim Empfänger
als steuerpflichtiges Einkommen berück-
sichtigt. In Österreich sind sie nicht
abzugsfähig, müssen aber auch nicht als
Einnahme versteuert werden.