Unterhalt nach Österreich: Kein Abzug

    • Unterhalt nach Österreich: Kein Abzug

      Unterhaltspflichtige, deren Kinder oder
      frühere Partner in Österreich wohnen,
      können ihre Unterhaltszahlungen nicht
      steuermindernd geltend machen. Die ent-
      sprechende deutsche Regelung verstößt
      nicht gegen europäisches Recht, urteil-
      te der Europäische Gerichtshof (EuGH)
      (Az: C-403/03)

      In Deutschland können Unterhaltszahlun-
      gen steuermindernd geltend gemacht wer-
      den, dafür werden sie beim Empfänger
      als steuerpflichtiges Einkommen berück-
      sichtigt. In Österreich sind sie nicht
      abzugsfähig, müssen aber auch nicht als
      Einnahme versteuert werden.