SMS-Anbieter müssen Kosten angeben

    • SMS-Anbieter müssen Kosten angeben

      Anbieter teurer SMS-Dienste müssen die
      Kosten in jeder Kurznachricht angeben.
      Das entschied das Landgericht Hannover
      und gab damit einer Klage des Bundes-
      verbands der Verbraucherzentralen gegen
      den Anbieter NewTex GmbH Recht.

      Im konkreten Fall hatte sich eine 12-
      Jährige an einem SMS-Flirt-Chat betei-
      ligt. Die Kosten von 1,99 Euro je Kurz-
      nachricht wurden nur in der ersten Kon-
      takt-SMS genannt, die unaufgefordert
      zugeschickt wurde. Erst nach der 60.
      SMS erfolgte der Hinweis, dass die
      Schwelle von 100 Euro überschritten
      sei (AZ: 14 O 158/04).