Anbieter teurer SMS-Dienste müssen die
Kosten in jeder Kurznachricht angeben.
Das entschied das Landgericht Hannover
und gab damit einer Klage des Bundes-
verbands der Verbraucherzentralen gegen
den Anbieter NewTex GmbH Recht.
Im konkreten Fall hatte sich eine 12-
Jährige an einem SMS-Flirt-Chat betei-
ligt. Die Kosten von 1,99 Euro je Kurz-
nachricht wurden nur in der ersten Kon-
takt-SMS genannt, die unaufgefordert
zugeschickt wurde. Erst nach der 60.
SMS erfolgte der Hinweis, dass die
Schwelle von 100 Euro überschritten
sei (AZ: 14 O 158/04).