Hallo,
hab ein riesen problem!Habe versucht meinen Pkw bei ebay zu versteigern!Allerdings bei der ersten Auktion ohne erfolg,weil ich einen mindestpreis angegeben hatte der nicht erreicht wurde!Daraufhin habe ich die anzeige überarbeitet,den mindestpreis entfernt und die anzeige neu eingesetzt!Ausserdem habe ich die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" benutzt!Ich ging davon aus,dass diese funktion den zweck hat unterlegene bieter von der neueinstellung dieses artikels zu informieren,so dass sie eine neue chance auf den erwerb dieses pkw´s haben!Was ich jedoch nicht wusste und worauf meiner meinung nach auch nur sehr schlecht bist garnicht hingewiesen wurde ist,dass man diese funktion nur benutzen kann wenn man mehrere gleiche artikel hat die man versteigern will!Ich hatte logischerweise nur ein auto zum verkauf!Desweiteren wurde ich meiner meinung nach nirgenswo darauf hingewiesen,dass jeder unterlegene bieter ein angebot in höhe des von ihm bei der ersten auktion abgegebenen gebotes bekommt!Das heißt im klartext,leute die bei der ersten auktion 100 euro geboten hatten,bekamen ein angebot dieses auto für sofortkauf 100 euro zu kaufen!Ich bemerkte diesen irrtum leider erst zu spät so dass sich 2 käufer gefunden hatten,einer für 6250 und ein weiterer für 1899!Mit dem käufer des höheren preises konnte ich mich glücklicherweise darauf einigen diesen kaufvertrag rückgängig zu machen!Der käufer für 1899 jedoch besteht jetzt auf den kauf!Ich kann und will das fahrzeug aber definitiv nicht zu diesem preis abgeben da es noch gute 8000 euro wert ist!Dazu kommt noch,dass ich das auto bereits verkauft habe!Ich bin mir aber keiner schuld bewusst,da ich der meinung bin von ebay nicht ausreichend über diese funktion informiert worden zu sein!Was meint ihr dazu wie sollte ich weiter vorgehen!!Habe schon in erwägung gezogen einen Anwalt zu rate zu ziehen!!Wäre über beiträge sehr dankbar!!!
hab ein riesen problem!Habe versucht meinen Pkw bei ebay zu versteigern!Allerdings bei der ersten Auktion ohne erfolg,weil ich einen mindestpreis angegeben hatte der nicht erreicht wurde!Daraufhin habe ich die anzeige überarbeitet,den mindestpreis entfernt und die anzeige neu eingesetzt!Ausserdem habe ich die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" benutzt!Ich ging davon aus,dass diese funktion den zweck hat unterlegene bieter von der neueinstellung dieses artikels zu informieren,so dass sie eine neue chance auf den erwerb dieses pkw´s haben!Was ich jedoch nicht wusste und worauf meiner meinung nach auch nur sehr schlecht bist garnicht hingewiesen wurde ist,dass man diese funktion nur benutzen kann wenn man mehrere gleiche artikel hat die man versteigern will!Ich hatte logischerweise nur ein auto zum verkauf!Desweiteren wurde ich meiner meinung nach nirgenswo darauf hingewiesen,dass jeder unterlegene bieter ein angebot in höhe des von ihm bei der ersten auktion abgegebenen gebotes bekommt!Das heißt im klartext,leute die bei der ersten auktion 100 euro geboten hatten,bekamen ein angebot dieses auto für sofortkauf 100 euro zu kaufen!Ich bemerkte diesen irrtum leider erst zu spät so dass sich 2 käufer gefunden hatten,einer für 6250 und ein weiterer für 1899!Mit dem käufer des höheren preises konnte ich mich glücklicherweise darauf einigen diesen kaufvertrag rückgängig zu machen!Der käufer für 1899 jedoch besteht jetzt auf den kauf!Ich kann und will das fahrzeug aber definitiv nicht zu diesem preis abgeben da es noch gute 8000 euro wert ist!Dazu kommt noch,dass ich das auto bereits verkauft habe!Ich bin mir aber keiner schuld bewusst,da ich der meinung bin von ebay nicht ausreichend über diese funktion informiert worden zu sein!Was meint ihr dazu wie sollte ich weiter vorgehen!!Habe schon in erwägung gezogen einen Anwalt zu rate zu ziehen!!Wäre über beiträge sehr dankbar!!!