PKW mit Restwert 8500 Euro irrtümlicherweise 9x bei ebay für Sofortkaufpreise 100-6250 Euro einbgestellt

    • PKW mit Restwert 8500 Euro irrtümlicherweise 9x bei ebay für Sofortkaufpreise 100-6250 Euro einbgestellt

      Hallo,

      hab ein riesen problem!Habe versucht meinen Pkw bei ebay zu versteigern!Allerdings bei der ersten Auktion ohne erfolg,weil ich einen mindestpreis angegeben hatte der nicht erreicht wurde!Daraufhin habe ich die anzeige überarbeitet,den mindestpreis entfernt und die anzeige neu eingesetzt!Ausserdem habe ich die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" benutzt!Ich ging davon aus,dass diese funktion den zweck hat unterlegene bieter von der neueinstellung dieses artikels zu informieren,so dass sie eine neue chance auf den erwerb dieses pkw´s haben!Was ich jedoch nicht wusste und worauf meiner meinung nach auch nur sehr schlecht bist garnicht hingewiesen wurde ist,dass man diese funktion nur benutzen kann wenn man mehrere gleiche artikel hat die man versteigern will!Ich hatte logischerweise nur ein auto zum verkauf!Desweiteren wurde ich meiner meinung nach nirgenswo darauf hingewiesen,dass jeder unterlegene bieter ein angebot in höhe des von ihm bei der ersten auktion abgegebenen gebotes bekommt!Das heißt im klartext,leute die bei der ersten auktion 100 euro geboten hatten,bekamen ein angebot dieses auto für sofortkauf 100 euro zu kaufen!Ich bemerkte diesen irrtum leider erst zu spät so dass sich 2 käufer gefunden hatten,einer für 6250 und ein weiterer für 1899!Mit dem käufer des höheren preises konnte ich mich glücklicherweise darauf einigen diesen kaufvertrag rückgängig zu machen!Der käufer für 1899 jedoch besteht jetzt auf den kauf!Ich kann und will das fahrzeug aber definitiv nicht zu diesem preis abgeben da es noch gute 8000 euro wert ist!Dazu kommt noch,dass ich das auto bereits verkauft habe!Ich bin mir aber keiner schuld bewusst,da ich der meinung bin von ebay nicht ausreichend über diese funktion informiert worden zu sein!Was meint ihr dazu wie sollte ich weiter vorgehen!!Habe schon in erwägung gezogen einen Anwalt zu rate zu ziehen!!Wäre über beiträge sehr dankbar!!!
    • RE: Pkw mit Restwert 8500 euro irrtümlicherweise 9x bei ebay für Sofortkaufpreise 100-6250 euro!?2Kä

      hier die artikelnummern :4573427331,4573427330,4573427325,4573427324,4573427323,4573427320, die beiden verkauften :4573427328 und 4573427322 und die letzendlich aktuelle die dann auch gestern abend mit erfolg auslief : 4573399681
    • [Schlaumeiermodus an]

      es wäre sicherlich bei solchen besonderen Funktionen hilfreich gewesen nochmal in die Hilfe zu schauen, dafür ist sie ja da, gerade bei solchen Preisen.
      Wem kann ein Verkäufer ein Angebot an unterlegene Bieter unterbreiten?
      Sie können ein Angebot an unterlegene Bieter nur an Bieter versenden, die dem Erhalt solcher Angebote zugestimmt haben.

      Wenn Sie mehrere gleichartige Artikel verkaufen möchten, beachten Sie bitte folgende Regeln: Sie können mehrere Angebote an unterlegene Bieter senden, sofern Sie mehrere gleichartige Artikel verkaufen möchten. Dabei darf die Anzahl der Angebote die Anzahl der verfügbaren Artikel nicht überschreiten.
      Sie können das Angebot jedem unterlegenen Bieter sofort nach Angebotsende bis zum 60. Tag danach unterbreiten. Wenn Sie nur einen gleichartigen Artikel besitzen, dürfen Sie auch nur ein Angebot senden. Es fallen keine zusätzlichen Angebotsgebühren an. Bei Annahme des Angebots wird lediglich die reguläre Verkaufsprovision berechnet.

      [Schlaumeiermodus aus]
      Das hilft dir natürlich jetzt nicht mehr weiter. Du schreibst aber auch selber in deiner Auktion "Ebay- Auktionsverträge sind für Käufer und Verkäufer rechtlich bindende Verträge". Darauf wird er dich festnageln wollen.
      Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen und auf Irrtum argumentieren. Der kann sich ja denken, dass du keine 9 gleiche Golfs hast.
      Ich denke er versucht es einfach.
      Viel Glück und halte und auf dem laufenden.
    • Ich habe ihm ja direkt nach feststellung dieses irrtumes eine email geschickt mit der bitte von dem kaufvertrag zurück zu treten!Er hat mir jetzt eine frist bis zum 17.09 gesetzt in der er mit mir einen abholungstermin vereinbaren möchte!Theoretisch müsste die ganze auktion doch "nichtig" gewesen sein da ja 9x ein artikel angeboten wurde der nur einmal vorhanden ist und noch dazu wurde er 2x gekauft!Was wäre denn jetzt wenn beide auf den kauf bestehen würden?!Gibt es nicht irgendeinen eintrag zum thema Irrtumsvorschriften im BGB,ich hab bisher nichts brauchbares finden können!
    • Ich denke mal, daß Du Dir keinen Kopf zu machen brauchst. "Rüchnahme des Abgebots / Anfechtung wegen Irrtum" dürfte in diesem Falle offensichtlich sein sein. Vielleicht hatt hier jemand den genauen Gesetzestext parat?
      §119/I BGB - musste mall googeln.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • hab mal ein wenig gegoogelt und bin auf folgendes gestoßen:

      Bürgerliches Gesetzbuch, Neufassung vom 2. Januar 2002

      Buch 1: Allgemeiner Teil, Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte, Titel 2: Willenserkl ärung

      § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

      ...(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
      ...(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


      Ist es das was du meinst,was mich hoffnung schöpfen lässt?"Juristensprache" ist nicht so meine stärke deshalb habe ich so meine problemchen den genauen inhalt zu verstehen!
      Aber ich danke euch trotzdem sehr für eure hilfe bisher!!!
    • Übersetzt heist das:
      Wenn Du das Angebot an unterlegene Bieter (=Willenserklärung) nicht abgeben wolltest (Irrtum), kannst Du den dadurch entstandenen Vertrag anfechten (zurücktreten). Imho trifft genau das in Deinem Fall zu. Schick dem Käufer doch eine freundliche email mit dem Gesetzestext.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Und für alle anderen sollte dieses Erlebnis eine Mahnung sein, doch genau zu überlegen, was man denn anklickt. Wildes drauflosklicken kann eben manchmal doch unangenehme Folgen haben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.