Hi Leudz,
ich habe bei Ebay eine Konzertkarte versteigert doch der Käufer zahlt nicht:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=ADME:L:EOISSA:DE:11
Soweit so gut. Nun wollte ich gegen den Newbie mal ein Mahnverfahren eröffnen um halt mein Geld zu bekommen. Da das Konzert schon war, kommt eine erneute Einstellung bei Ebay nicht in Betracht. Allerdings steht auf der Konzertkarte, dass der Erwerb zum Zwecke des Weiterverkaufs vorboten sei. 1. Ich habe die Karte geschenkt bekommen und nicht gekauft und 2. nicht verkauft sondern versteigert, dies ist ja ein kleiner Unterschied. Nun meine Frage ob es trotzdem verboten ist über Ebay die Karte versteigert zu haben. Nicht dass ich mir ein rechtliches Eigentor schieße mit dem Mahnverfahren. Hat jemand in der Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt -> Mahnverfahren???
Thx für Antowrten...
ich habe bei Ebay eine Konzertkarte versteigert doch der Käufer zahlt nicht:
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=ADME:L:EOISSA:DE:11
Soweit so gut. Nun wollte ich gegen den Newbie mal ein Mahnverfahren eröffnen um halt mein Geld zu bekommen. Da das Konzert schon war, kommt eine erneute Einstellung bei Ebay nicht in Betracht. Allerdings steht auf der Konzertkarte, dass der Erwerb zum Zwecke des Weiterverkaufs vorboten sei. 1. Ich habe die Karte geschenkt bekommen und nicht gekauft und 2. nicht verkauft sondern versteigert, dies ist ja ein kleiner Unterschied. Nun meine Frage ob es trotzdem verboten ist über Ebay die Karte versteigert zu haben. Nicht dass ich mir ein rechtliches Eigentor schieße mit dem Mahnverfahren. Hat jemand in der Hinsicht schon Erfahrungen gesammelt -> Mahnverfahren???
Thx für Antowrten...
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