Vertrag trotz späterem Zusatz gültig ?

    • Vertrag trotz späterem Zusatz gültig ?

      Hallo,

      ich habe gerade dieses Forum gefunden. Super. Hoffentlich kann mir jemand helfen.
      Ich habe ein Problem mit einem Kauf.

      Ich habe auf einen Artikel geboten. Es war zu diesem Zeitpunk noch kein Gebot vorhanden. Somit bin war ich auch Höchstbietender.
      Danach habe ich mich nicht weiter um dieses Gebot gekümmert.

      Ich habe eine Woche später den Zuschlag für diesen Artikel bekommen. Der Preis war weit unter dem üblichen Geboten für einen solchen Artikel. Dies hat mich sehr gewundert. Ich habe dann festgestellt, dass der Verkäufer 4 Tage nach meinem abgegebenen Gebot einen Satz zu dem Artikel hinzugefügt hat :
      Bitte nicht mehr für diesen Artikel bieten, ist bereits verkauft.
      Somit hat natürlich keiner weiter geboten ,ist ja klar.

      Lt. Ebay habe ich den Artikel ja ersteigert. Wohlgemerkt, ich habe diesen zusätzlichen Satz erst nach Beendigung gelesen, und ich habe auch nur ein einziges Angebot 4 Tage vor dieser Mitteilung abgegeben.

      Ich habe dann versucht mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen.
      Aber ohne Reaktion. Nur dann mit Ebay 'Unstimmigkeiten Online klären' hat sich der Verkäufer gemeldet. --> Für Ihn ist die Sache erledigt. Er hat den Artikel verkauft. Er will nicht mit mir weiter diskutieren.

      Nun zu meiner eigendlichen Frage:

      Was kann ich hier machen?
      Mir stinkt die Sache ja schon. Aber einen Rechsstreit hierüber zu entfachen?
      Danke für alle Meinungen und Ratschläge.
      Hans :rolleyes:
    • RE: Frage Vertrag gültig ?

      Ich bin zwar kein Jurist, und meine Berufschulkenntnisse liegen schon 25 Jahre zurück, aber soweit ich mich erinnere, muß Dein Preisangebot vom Verkäufer akzeptiert werden (bei ebay immer stillschweigend), damit ein Vertrag zustande kommt. Den Hinweis vom Verkaüfer

      "Achtung: Der ARTIKEL, Waschmaschine Miele Novotronic 921 ist verkauft. Nicht mehr bieten. Danke"

      könnte als Ablehnung Deines Angebots interpretiert werde. Ebay-Konform ist das nicht, aber die ebay-Richtlinien haben leider nichts mit Vertragsrecht zu tun.
      BTW: Würdest Du einen Artikel per Sofortkauf erwerben, wäre der Vertrag sofort gültig, denn das Angebot käme in diesem Fall vom Verkäufer, das Du dann akzeptiert hättest.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Frage Vertrag gültig ?

      Original von meise
      Danke für die Antworten.
      Ich weiss noch nicht was ich machen werde.
      Mein Vertrauen in Ebay hat wieder mal einen Dämpfer bekommen.
      Trotzdem Danke
      Hans


      Warum hat das Vertrauen zu ebay gelitten? Was hatten denn die damit zu tun?

      Wenn du dich 4 Tage lang nicht um das Angebot gekümmert hast, scheint ja auch das Interesse an dem Artikel von deiner Seite nicht allzu groß gewesen zu sein.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Naja, wenn ich im Urlaub bin, lass ich eigentlich keine Gebote laufen - eben weil das auch schief gehen kann - dafür kann man aber wohl kaum ebay die Schuld geben.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Mein Vertrauen in Ebay hat wieder mal einen Dämpfer bekommen.

      Einige User sollten sich endlich einmal von dem Gedanken trennen, daß ebay ihr Handelspartner sei. Die Geschäfte machen der Verkäufer und der Käufer - sonst niemand. Es hat sich doch auch noch nie jemand bei einer Zeitung beschwert, wenn ein Geschäft, das über eine Inserat angeboten wurde, in die Hose ging. Für das häufige Gejammer über ebay bei Problemen mit dem Handelspartner fehlt mir wirklich oft das Verständnis.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Eben!

      Wenn mir jemand auf dem Wochenmarkt irgendwelchen Mist andreht oder sonstwie bei mir für Unmut sorgt, kann ich doch auch nicht die Stadtverwaltung als Markteigentümer dafür verantwortlich machen!
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.