BGH-Urteil zu Karosserieschäden

    • BGH-Urteil zu Karosserieschäden

      Der Bundesgerichtshof hat die Rechte
      von Autokäufern bei der Beanstandung
      von Karosserieschäden gestärkt. Es kön-
      ne in der Regel vermutet werden, dass
      äußere Mängel am Wagen, die sich inner-
      halb von sechs Monaten seit der Überga-
      be des Fahrzeugs zeigten, schon bei der
      Übergabe vorhanden waren, entschied der
      BGH in Karlsruhe. Az.: VIII ZR 363/04

      Dies gelte nur nicht für "äußerliche
      Beschädigungen, die auch dem fachlich
      nicht versierten Käufer auffallen müs-
      sen". Denn in einem solchen Fall sei zu
      erwarten, dass der Käufer den Mangel
      bei der Übergabe beanstande.