Der Bundesgerichtshof hat die Rechte
von Autokäufern bei der Beanstandung
von Karosserieschäden gestärkt. Es kön-
ne in der Regel vermutet werden, dass
äußere Mängel am Wagen, die sich inner-
halb von sechs Monaten seit der Überga-
be des Fahrzeugs zeigten, schon bei der
Übergabe vorhanden waren, entschied der
BGH in Karlsruhe. Az.: VIII ZR 363/04
Dies gelte nur nicht für "äußerliche
Beschädigungen, die auch dem fachlich
nicht versierten Käufer auffallen müs-
sen". Denn in einem solchen Fall sei zu
erwarten, dass der Käufer den Mangel
bei der Übergabe beanstande.
von Autokäufern bei der Beanstandung
von Karosserieschäden gestärkt. Es kön-
ne in der Regel vermutet werden, dass
äußere Mängel am Wagen, die sich inner-
halb von sechs Monaten seit der Überga-
be des Fahrzeugs zeigten, schon bei der
Übergabe vorhanden waren, entschied der
BGH in Karlsruhe. Az.: VIII ZR 363/04
Dies gelte nur nicht für "äußerliche
Beschädigungen, die auch dem fachlich
nicht versierten Käufer auffallen müs-
sen". Denn in einem solchen Fall sei zu
erwarten, dass der Käufer den Mangel
bei der Übergabe beanstande.