Aufklärung vor Schönheits-OP

    • Aufklärung vor Schönheits-OP

      Schönheitschirurgen müssen ihre Patien-
      ten einem Urteil des Oberlandesgerichts
      Hamm zufolge schonunglos über mögliche
      Gefahren von Operationen aufklären. Die
      Richter verurteilten einen Chirurgen
      zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von
      10.000 Euro an eine Patientin, die sich
      mehrmals hatte Fett absaugen lassen.
      Daraufhin hatten sich Dellen in der
      Haut gebildet. Über dieses Risiko sei
      sie nicht genügend aufgeklärt worden.

      Eine Aufklärung über die mögliche Del-
      lenbildung habe es nur durch ein Formu-
      lar gegeben. Dies sei nicht ausrei-
      chend, hieß es. (Az.: 3 U 35/05)