Schönheitschirurgen müssen ihre Patien-
ten einem Urteil des Oberlandesgerichts
Hamm zufolge schonunglos über mögliche
Gefahren von Operationen aufklären. Die
Richter verurteilten einen Chirurgen
zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von
10.000 Euro an eine Patientin, die sich
mehrmals hatte Fett absaugen lassen.
Daraufhin hatten sich Dellen in der
Haut gebildet. Über dieses Risiko sei
sie nicht genügend aufgeklärt worden.
Eine Aufklärung über die mögliche Del-
lenbildung habe es nur durch ein Formu-
lar gegeben. Dies sei nicht ausrei-
chend, hieß es. (Az.: 3 U 35/05)
ten einem Urteil des Oberlandesgerichts
Hamm zufolge schonunglos über mögliche
Gefahren von Operationen aufklären. Die
Richter verurteilten einen Chirurgen
zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von
10.000 Euro an eine Patientin, die sich
mehrmals hatte Fett absaugen lassen.
Daraufhin hatten sich Dellen in der
Haut gebildet. Über dieses Risiko sei
sie nicht genügend aufgeklärt worden.
Eine Aufklärung über die mögliche Del-
lenbildung habe es nur durch ein Formu-
lar gegeben. Dies sei nicht ausrei-
chend, hieß es. (Az.: 3 U 35/05)