Wer unter Drogeneinfluss im Straßenver-
kehr ertappt wird, muss sich bei der
Polizei erkennungsdienstlich behandeln
lassen. Mit dieser Entscheidung wies
das Verwaltungsgericht Neustadt an der
Weinstraße die Klage eines Autofahrers
ab.
Der Mann hatte sich gegen die Erfassung
gewehrt und als Grund angegeben, dass
das Ermittlungsverfahren eingestellt
worden war, da man ihm nur straffreien
Konsum habe nachweisen können. Für das
Gericht war aber der Verdacht, dass er
Straftaten nach dem Betäubungsmittelge-
setz begangen habe, nicht ausgeräumt.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!