Polizeiliche Erfassung nach Drogenfahrt

    • Polizeiliche Erfassung nach Drogenfahrt

      Wer unter Drogeneinfluss im Straßenver-
      kehr ertappt wird, muss sich bei der
      Polizei erkennungsdienstlich behandeln
      lassen. Mit dieser Entscheidung wies
      das Verwaltungsgericht Neustadt an der
      Weinstraße die Klage eines Autofahrers
      ab.

      Der Mann hatte sich gegen die Erfassung
      gewehrt und als Grund angegeben, dass
      das Ermittlungsverfahren eingestellt
      worden war, da man ihm nur straffreien
      Konsum habe nachweisen können. Für das
      Gericht war aber der Verdacht, dass er
      Straftaten nach dem Betäubungsmittelge-
      setz begangen habe, nicht ausgeräumt.
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