Dienst am Wochenende keine Pflicht

    • Dienst am Wochenende keine Pflicht

      Wochenendarbeit kann nicht einfach vom
      Chef vorgeschrieben werden. Wenn der
      Arbeitgeber wünscht, dass seine Mitar-
      beiter auch samstags und sonntags ar-
      beiten, muss es dafür grundsätzlich
      eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ge-
      ben. Darauf weist die Rechtsschutzver-
      schutzversicherung Arag unter Berufung
      auf ein Urteil des Landesarbeitsge-
      richts Rheinland-Pfalz. AZ:9 Sa 521/03

      Fehlt eine klare vertragliche Regelung,
      müssen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres
      an jedem beliebigen Wochenende zu
      Diensten sein.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!