Wochenendarbeit kann nicht einfach vom
Chef vorgeschrieben werden. Wenn der
Arbeitgeber wünscht, dass seine Mitar-
beiter auch samstags und sonntags ar-
beiten, muss es dafür grundsätzlich
eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ge-
ben. Darauf weist die Rechtsschutzver-
schutzversicherung Arag unter Berufung
auf ein Urteil des Landesarbeitsge-
richts Rheinland-Pfalz. AZ:9 Sa 521/03
Fehlt eine klare vertragliche Regelung,
müssen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres
an jedem beliebigen Wochenende zu
Diensten sein.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!