Ein Hausverkäufer muss auch ohne Nach-
fragen des Käufers darauf hinweisen,
wenn sich die Nachbarn extrem schikanös
verhalten. Das gilt nach einer Ent-
scheidung des Oberlandesgerichts Frank-
furt am Main, wie die Deutsche Anwalt-
auskunft mitteilt. AZ: 1 U 84/01
Ein Mann hatte ein Wohnhaus gekauft und
renoviert. Doch der Nachbar belästigte
den Käufer mit lauter Musik und Schrei-
anfällen. Da die Verkäuferin davon ge-
wusst habe, hätte sie darauf hinweisen
müssen, so die Richter. Die Frau musste
die Kaufsumme sowie Renovierungskosten
übernehmen.Das Haus erhielt sie zurück.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!