Über schikanösen Nachbarn aufklären

    • Über schikanösen Nachbarn aufklären

      Ein Hausverkäufer muss auch ohne Nach-
      fragen des Käufers darauf hinweisen,
      wenn sich die Nachbarn extrem schikanös
      verhalten. Das gilt nach einer Ent-
      scheidung des Oberlandesgerichts Frank-
      furt am Main, wie die Deutsche Anwalt-
      auskunft mitteilt. AZ: 1 U 84/01

      Ein Mann hatte ein Wohnhaus gekauft und
      renoviert. Doch der Nachbar belästigte
      den Käufer mit lauter Musik und Schrei-
      anfällen. Da die Verkäuferin davon ge-
      wusst habe, hätte sie darauf hinweisen
      müssen, so die Richter. Die Frau musste
      die Kaufsumme sowie Renovierungskosten
      übernehmen.Das Haus erhielt sie zurück.
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