Versicherungen sollten einen Schaden
bei eindeutigem Sachverhalt innerhalb
von 14 Tagen regulieren. Dies geht aus
einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen
hervor, wie Verkehrsrechtsanwälte im
Deutschen Anwaltsverein mitteilten.
In dem Fall ging es um einen Verkehrs-
unfall, bei dem die Schuldfrage eindeu-
tig geklärt war. Die Versicherung über-
wies dem Geschädigten viel zu spät ei-
nen Betrag, der zudem unter der gefor-
derten Summe lag. Da sie noch nicht
einmal eine Eingangsbestätigung über-
sandte, muss sie zudem die Verfahrens-
kosten tragen. AZ: 1 C 1787/04
Wer Fehler findet, darf sie behalten!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mok006 ()