14 Tage zur Schadensregulierung

    • 14 Tage zur Schadensregulierung

      Versicherungen sollten einen Schaden
      bei eindeutigem Sachverhalt innerhalb
      von 14 Tagen regulieren. Dies geht aus
      einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen
      hervor, wie Verkehrsrechtsanwälte im
      Deutschen Anwaltsverein mitteilten.

      In dem Fall ging es um einen Verkehrs-
      unfall, bei dem die Schuldfrage eindeu-
      tig geklärt war. Die Versicherung über-
      wies dem Geschädigten viel zu spät ei-
      nen Betrag, der zudem unter der gefor-
      derten Summe lag. Da sie noch nicht
      einmal eine Eingangsbestätigung über-
      sandte, muss sie zudem die Verfahrens-
      kosten tragen. AZ: 1 C 1787/04
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!

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