Habe Anfang des Jahres zwei Digicam-Akkus per Sofortkauf via Ebay ergattert. Den zweiten habe ich erst vier Monate später ausgepackt und siehe da: Er funktionierte nicht. Da mein Rechner zwischenzeitlich abgestürzt war hatte ich zwar eine Kontonummer, aber keine Adresse. Und der Verkäufer hatte auch keine laufenden Auktionen bei Ebay. Also: Sache abgeschrieben.
Nun suche ich heute wieder nach Akkus bei Ebay und siehe da: Der Verkäufer ("Mobilnet") ist wieder da. Er lehnt jedoch jeglichen Gewährleistungsanspruch ab (Auf Akkus gibts angeblich nur 6 Monate Garantie - steht zwar nichts davon im BGB, aber er beteuert es und verweist auf seine AGB). Zitat auf meine Anfrage:
"1.) Ein Akku ist ein Verbrauchsgut und die gesetzliche Gewährleistung lässt
sich dort sehr wohl auf 6 Monate reduzieren.
2.) nach 6 Monaten gibt es in ganz Deutschland keine Chance mehr auf
Gewährleistung, ausser der Kunde kann ganz genau beweisen das die Ware schon
bei Lieferung defekt war, was er natürlich nicht kann (DAS NUR ZUR INFO)
Also Leute, aufgepasst: wo zwei Jahre Gewährleistung draufsteht, sind noch lange keine zwei Jahre drin. Ich könnte ja theoretisch einen Kollegen bitten, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass mein Akku schon vor drei Monaten kaputt war. Aber für weniger als 10 Euro fange ich natürlich keinen Rechtsstreit an. Den zweijährigen Gewährleistungsanspruch kann man sich wohl also bei fast allen Artikeln von der Backe putzen. Ausnahme: Der Hersteller gewährt eine echte "Garantie". DAs sollte uns ein paar Cent oder Euro wert sein.
Nun suche ich heute wieder nach Akkus bei Ebay und siehe da: Der Verkäufer ("Mobilnet") ist wieder da. Er lehnt jedoch jeglichen Gewährleistungsanspruch ab (Auf Akkus gibts angeblich nur 6 Monate Garantie - steht zwar nichts davon im BGB, aber er beteuert es und verweist auf seine AGB). Zitat auf meine Anfrage:
"1.) Ein Akku ist ein Verbrauchsgut und die gesetzliche Gewährleistung lässt
sich dort sehr wohl auf 6 Monate reduzieren.
2.) nach 6 Monaten gibt es in ganz Deutschland keine Chance mehr auf
Gewährleistung, ausser der Kunde kann ganz genau beweisen das die Ware schon
bei Lieferung defekt war, was er natürlich nicht kann (DAS NUR ZUR INFO)
Also Leute, aufgepasst: wo zwei Jahre Gewährleistung draufsteht, sind noch lange keine zwei Jahre drin. Ich könnte ja theoretisch einen Kollegen bitten, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass mein Akku schon vor drei Monaten kaputt war. Aber für weniger als 10 Euro fange ich natürlich keinen Rechtsstreit an. Den zweijährigen Gewährleistungsanspruch kann man sich wohl also bei fast allen Artikeln von der Backe putzen. Ausnahme: Der Hersteller gewährt eine echte "Garantie". DAs sollte uns ein paar Cent oder Euro wert sein.