Fußgänger, die sich an Dornensträuchern
verletzen, können nicht automatisch den
Grundstücksbesitzer zur Verantwortung
ziehen. Das hat das Amtsgericht Frank-
furt/M in einem Urteil entschieden. Die
Richter wiesen die Klage eines Postbo-
ten gegen den Eigentümer eines Haus-
grundstücks zurück (Az: 30C1918/05-24).
Der Briefträger hatte an weit auf den
Gehweg ragenden Rosenästen verletzt. Er
forderte 1000 Euro Schmerzensgeld, weil
der Grundstücksbesitzer die Hecke nicht
zurückgeschnitten habe. Der Postbote
hätte aber selber auf Gefahrenstellen
achten müssen, urteilten die Richter.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!