Arbeitnehmer muss Überstunden aufschlüsseln

    • Arbeitnehmer muss Überstunden aufschlüsseln

      Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung an-
      geblicher Überstunden vor Gericht nur
      dann erfolgreich einklagen, wenn er die
      zusätzliche Arbeitszeit nachvollziehbar
      aufgelistet hat. Das geht aus einem
      veröffentlichten Urteil des Landesar-
      beitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in
      Mainz hervor.

      Pauschale oder unklare Aufzeichnungen
      gehen nach dem Richterspruch zu Lasten
      des Mitarbeiters, da er für die Über-
      stunden beweispflichtig ist.
      (Az. 6 Sa 799/04).
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