Ein Arbeitnehmer kann die Bezahlung an-
geblicher Überstunden vor Gericht nur
dann erfolgreich einklagen, wenn er die
zusätzliche Arbeitszeit nachvollziehbar
aufgelistet hat. Das geht aus einem
veröffentlichten Urteil des Landesar-
beitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in
Mainz hervor.
Pauschale oder unklare Aufzeichnungen
gehen nach dem Richterspruch zu Lasten
des Mitarbeiters, da er für die Über-
stunden beweispflichtig ist.
(Az. 6 Sa 799/04).
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