Schadenersatz bei Sturz an Haltestelle

    • Schadenersatz bei Sturz an Haltestelle

      Der Betreiber eines Stadtbusses kann
      sich nach Ansicht von Verkehrsrechtsex-
      perten nicht auf höhere Gewalt berufen,
      wenn eine Radfahrerin an einer Bushal-
      testelle durch den Stoß eines Wartenden
      stürzt und daraufhin vom Bus angefahren
      wird. Ein Urteil des Oberlandesgerichts
      Celle gewährte der Radfahrerin Anspruch
      auf Schadenersatz und Schmerzensgeld,
      wie der Deutsche Anwaltsverein mitteil-
      te. (Az.: OLG Celle, 14 U 231/04)

      Die Richter erklärten, dass es sich bei
      höherer Gewalt um eine Einwirkung von
      Außen handeln müsse, die außergewöhn-
      lich und nicht abwendbar sei.
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