Der Betreiber eines Stadtbusses kann
sich nach Ansicht von Verkehrsrechtsex-
perten nicht auf höhere Gewalt berufen,
wenn eine Radfahrerin an einer Bushal-
testelle durch den Stoß eines Wartenden
stürzt und daraufhin vom Bus angefahren
wird. Ein Urteil des Oberlandesgerichts
Celle gewährte der Radfahrerin Anspruch
auf Schadenersatz und Schmerzensgeld,
wie der Deutsche Anwaltsverein mitteil-
te. (Az.: OLG Celle, 14 U 231/04)
Die Richter erklärten, dass es sich bei
höherer Gewalt um eine Einwirkung von
Außen handeln müsse, die außergewöhn-
lich und nicht abwendbar sei.
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