Urteil zu Darlehensverträgen

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      Bei einer einverständlichen vorzeitigen
      Beendigung eines Darlehensvertrags wird
      nicht immer die Vorfälligkeitsentschä-
      digung fällig. Nach einem Urteil des
      Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
      kann der Darlehensgeber diese Zahlung
      nur dann verlangen, wenn dies vor der
      Vertragsvereinbarung vereinbart wurde.

      In dem entschiedenem Fall war im Darle-
      hensvertrag ein Anspruch auf Vorfällig-
      keitsentschädigung lediglich für den
      Fall einer außerordentlichen Kündigung
      durch die Bank geregelt. Der betreffen-
      de Vertrag wurde hier aber per Aufhe-
      bungsvertrag beendet. (AZ: 23 U 52/04)
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