Zeugnis-Signatur vom Fachvorgesetzten

    • Zeugnis-Signatur vom Fachvorgesetzten

      Das Zeugnis, das Arbeitnehmern nach dem
      Ende der Beschäftigung zusteht, muss
      grundsätzlich auch von einem Fachvorge-
      setzten unterschrieben werden. Nach ei-
      nem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in
      Erfurt reicht dafür nicht die Abzeich-
      nung durch die Leitung der Verwaltungs-
      abteilung.

      Das Zeugnis habe eine Person zu unter-
      zeichnen, die Dritten die Gewähr für
      die fachliche Qualifikation eines Be-
      schäftigten bietet. Auch müsse sich
      dessen Dienststellung daraus ablesen
      lassen. (Az: 9 AZR 507/04)
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