Wer Autoschlüssel und Papiere in seinem
Auto zurücklässt, verliert bei einem
Diebstahl des Wagens nicht automatisch
den Schutz der Kasko-Versicherung. Nach
einem Urteil des Oberlandesgerichts
(OLG) Hamm fehlt es "an einer Ursäch-
lichkeit zwischen Verhalten des Auto-
besitzers und der späteren Entwendung".
Im dem Rechtsstreit hatte sich die Ver-
sicherung geweigert, für den Diebstahl
Ersatz zu leisten: Das Zurücklassen der
Kfz-Papiere sei grob fahrlässig. Die
Richter waren der Ansicht, es sei nicht
ersichtlich, dass der Dieb die Unterla-
gen zuvor im Kofferraum gesehen habe.
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