Zum Sachverhalt:
Zwei Personen erwerben ein Hausgrundstück zur Eigennutzung in Deutschland, die Personen haben eine Beziehung, allerdings nicht miteinander verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft.
Person A konnte seinen 50%-Miteigentumsanteil bereits durch Eigenmitteln übernehmen.
Person B soll seinen 50%-Anteil durch Kreditfinanzierung ableisten (mündliche Vereinbarung zwischen Person A und B).
Kreditnehmer und Grundbucheigentümer sind zu gleichen Teilen Person A und B.
Da Person B kurz nach Einzug erkrankte und nicht mehr seiner Arbeit nachgehen konnte, wurden die finanziellen Einnahmen knapper, so das Person A sich an der Kreditrückzahlung beteiligte.
Mittlerweile ist die Beziehung zwischen beider Parteien beendet, Kommunikation findet nur über den Rechtsanwalt statt.
Person A bietet nun an, die Kreditfinanzierung zu übernehmen und die bisher bezahlten Kreditraten an Person B zurückzuerstatten, wenn Person B sein Miteigentumsanteil an Person A übergibt.
Nach Berechnungen von Person A über die Rückzahlung der Kreditraten, ergab sich nach Abzügen von Sachschäden (verursacht durch Person B) und Geld, welches ausgeliehen wurde ohne bisherige Rückzahlung, ein Minusbetrag. Demnach hat Person B an Person A sogar offene Schulden und erhält keinen Cent.
Das Angebot von Person A an Person B ist nun, zügige Abwicklung der Übergabe von Haus und Miteigentum und Person A verzichtet auf einen Schuldausgleich.
Meine Fragen dazu:
1. Üblicherweise wird beim Notar ein Kaufvertrag gefertigt, eine Schenkung kommt nicht in Betracht aufgrund des Risikos einer evtl. Rückforderung, falls Verarmung bei Person B eintreten sollte. Wäre hier evtl. der sogenannte 1 Euro-Kaufvertrag anwendbar bzw. gibt es andere Vertragsformen?
2. Beim Erwerben von Grundstücken, fallen in Deutschland Grunderwerbssteuer an, wie ist es aber bei der obigen Konstellation, da es sich hier nicht um einen Neuerwerb handelt sondern um eine Übertragung an den anderen Miteigentümer, gibt es die Chance dass die Steuer nicht ein weiteres mal anfällt?
Zwei Personen erwerben ein Hausgrundstück zur Eigennutzung in Deutschland, die Personen haben eine Beziehung, allerdings nicht miteinander verheiratet und keine eingetragene Lebensgemeinschaft.
Person A konnte seinen 50%-Miteigentumsanteil bereits durch Eigenmitteln übernehmen.
Person B soll seinen 50%-Anteil durch Kreditfinanzierung ableisten (mündliche Vereinbarung zwischen Person A und B).
Kreditnehmer und Grundbucheigentümer sind zu gleichen Teilen Person A und B.
Da Person B kurz nach Einzug erkrankte und nicht mehr seiner Arbeit nachgehen konnte, wurden die finanziellen Einnahmen knapper, so das Person A sich an der Kreditrückzahlung beteiligte.
Mittlerweile ist die Beziehung zwischen beider Parteien beendet, Kommunikation findet nur über den Rechtsanwalt statt.
Person A bietet nun an, die Kreditfinanzierung zu übernehmen und die bisher bezahlten Kreditraten an Person B zurückzuerstatten, wenn Person B sein Miteigentumsanteil an Person A übergibt.
Nach Berechnungen von Person A über die Rückzahlung der Kreditraten, ergab sich nach Abzügen von Sachschäden (verursacht durch Person B) und Geld, welches ausgeliehen wurde ohne bisherige Rückzahlung, ein Minusbetrag. Demnach hat Person B an Person A sogar offene Schulden und erhält keinen Cent.
Das Angebot von Person A an Person B ist nun, zügige Abwicklung der Übergabe von Haus und Miteigentum und Person A verzichtet auf einen Schuldausgleich.
Meine Fragen dazu:
1. Üblicherweise wird beim Notar ein Kaufvertrag gefertigt, eine Schenkung kommt nicht in Betracht aufgrund des Risikos einer evtl. Rückforderung, falls Verarmung bei Person B eintreten sollte. Wäre hier evtl. der sogenannte 1 Euro-Kaufvertrag anwendbar bzw. gibt es andere Vertragsformen?
2. Beim Erwerben von Grundstücken, fallen in Deutschland Grunderwerbssteuer an, wie ist es aber bei der obigen Konstellation, da es sich hier nicht um einen Neuerwerb handelt sondern um eine Übertragung an den anderen Miteigentümer, gibt es die Chance dass die Steuer nicht ein weiteres mal anfällt?