BGH zum Rückkauf von Lebensversicherung

    • BGH zum Rückkauf von Lebensversicherung

      Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die
      gängigen Klauseln über den Rückkaufs-
      wert von vorzeitig gekündigten Kapital-
      Lebensversicherungsverträgen erneut für
      unwirksam erklärt. Die Klauseln benach-
      teiligten den Verbraucher unangemessen,
      hieß es in der BGH-Entscheidung. Die
      Bestimmungen verstießen gegen das
      Transparenzgebot.

      Der BGH gab den Versicherungskonzernen
      eine Formel vor, nach der künftig der
      Rückkaufwert berechnet werden muss. Er
      dürfe nicht bei Null liegen, betonte
      der Senat.
      (Az.: IV ZR 162/03)
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