Wer ein Auto von einem Privatmann kau-
fen will, sollte die Angabe, das Fahr-
zeug sei scheckheftgepflegt, nicht
überbewerten. Wie die Rechtsschutzver-
sicherung Arag betont, übernimmt der
Verkäufer damit nur die Gewähr dafür,
dass die nötigen Inspektionstermine
eingehalten wurden.
Ob die ausführende Werkstatt sich beim
Überprüfen des Autos strikt an die Vor-
gaben des Herstellers hielt, kann der
private Verkäufer auch nicht garantie-
ren.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!