Unterschrift unter Vertrag gültig

    • Unterschrift unter Vertrag gültig

      Die Unterschrift unter einem für den
      Betroffenen angeblich nicht lesbaren
      Vertrag ist gültig. Das geht aus einem
      Urteil des Landesarbeitsgerichts Rhein-
      land-Pfalz in Mainz hervor. Die Begrün-
      dung des Gerichts: Wer ein Schriftstück
      nicht lesen können, dürfe es nicht
      unterschreiben.

      Das Gericht wies die Klage eines Ar-
      beitnehmers ab. Der Mann hatte einen
      Auflösungsvertrag mit seinem Arbeitge-
      ber geschlossen. Später aber die Ver-
      einbarung mit der Begründung widerru-
      fen, er habe seine Lesebrille nicht zur
      Hand gehabt. (Az: 7 Sa 167/05)
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