Übernimmt ein Elternteil nach dem Tod
des Partners das Sorgerecht für das ge-
meinsame nichteheliche Kind, kann er
dem Kind trotzdem nicht seinen Nach-
namen geben. Nach einem Beschluss des
Bundesgerichtshofs ist ein Namenswech-
sel in solchen Fällen gesetzlich ausge-
schlossen. (Az: XII ZB 112/05)
Zwar wäre es im Interesse des Kindes
auch namensmäßig in die neue Familie
integriert zu werden, räumte der Fami-
liensenat des BGH ein. Allerdings sei
das Gericht durch das 1998 geänderte
Namensrecht daran gehindert, diesem Be-
dürfnis nachzugeben.
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