BGH schließt Namenswechsel aus

    • BGH schließt Namenswechsel aus

      Übernimmt ein Elternteil nach dem Tod
      des Partners das Sorgerecht für das ge-
      meinsame nichteheliche Kind, kann er
      dem Kind trotzdem nicht seinen Nach-
      namen geben. Nach einem Beschluss des
      Bundesgerichtshofs ist ein Namenswech-
      sel in solchen Fällen gesetzlich ausge-
      schlossen. (Az: XII ZB 112/05)

      Zwar wäre es im Interesse des Kindes
      auch namensmäßig in die neue Familie
      integriert zu werden, räumte der Fami-
      liensenat des BGH ein. Allerdings sei
      das Gericht durch das 1998 geänderte
      Namensrecht daran gehindert, diesem Be-
      dürfnis nachzugeben.
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