Urteil zur Hausratversicherung

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      Hauseigentümer und -bewohner, die vor-
      übergehend bei Angehörigen wohnen,
      verlieren durch die Abwesenheit nicht
      den Schutz der Hausratversicherung. Das
      entschied das Oberlandesgericht (OLG)
      Koblenz in einem Beschluss.

      Die Betroffenen hätten weder ihren Le-
      bensmittelpunkt verlegt noch sei das
      Haus unbewohnt. Nur für diese Fälle se-
      he das geltende Recht einen möglichen
      Verlust des Versicherungsschutzes vor,
      entschied das Gericht.
      Az.: 10 U 1252/03
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