Hauseigentümer und -bewohner, die vor-
übergehend bei Angehörigen wohnen,
verlieren durch die Abwesenheit nicht
den Schutz der Hausratversicherung. Das
entschied das Oberlandesgericht (OLG)
Koblenz in einem Beschluss.
Die Betroffenen hätten weder ihren Le-
bensmittelpunkt verlegt noch sei das
Haus unbewohnt. Nur für diese Fälle se-
he das geltende Recht einen möglichen
Verlust des Versicherungsschutzes vor,
entschied das Gericht.
Az.: 10 U 1252/03
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