Wem bei einem Verkehrsunfall Bargeld
abhnden gekommen ist, sollte dies so-
fort der Versicherung melden. Ansonsten
könnte man leer ausgehen, berichtete
die Deutsche Anwaltsauskunft mit Hin-
weis auf ein Urteil des Oberlandes-
gerichts Köln. Az.: 6 U 139/04
Im konkreten Fall verlor ein Autofahrer
bei einem Unfall 42.000 Euro. Das Ge-
richt wies die Klage auf Schadenersatz
durch die Versicherung zurück. Der Ver-
lust des Geldes war erst 5 Tage nach
dem Unfall gemeldet worden. Es hätte
auch andernorts gestohlen worden sein
können, urteilten die Richter.
Wer Fehler findet, darf sie behalten!