Unfall: Bargeld-Verlust sofort melden

    • Unfall: Bargeld-Verlust sofort melden

      Wem bei einem Verkehrsunfall Bargeld
      abhnden gekommen ist, sollte dies so-
      fort der Versicherung melden. Ansonsten
      könnte man leer ausgehen, berichtete
      die Deutsche Anwaltsauskunft mit Hin-
      weis auf ein Urteil des Oberlandes-
      gerichts Köln. Az.: 6 U 139/04

      Im konkreten Fall verlor ein Autofahrer
      bei einem Unfall 42.000 Euro. Das Ge-
      richt wies die Klage auf Schadenersatz
      durch die Versicherung zurück. Der Ver-
      lust des Geldes war erst 5 Tage nach
      dem Unfall gemeldet worden. Es hätte
      auch andernorts gestohlen worden sein
      können, urteilten die Richter.
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