Rechtsberatung über 0190er-Nummer ist zulässig

    • Rechtsberatung über 0190er-Nummer ist zulässig

      Eine Rechtberatung darf über eine gebührenpflichtige 0190er-Nummer erteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Laut Urteilsbegründung verstoßen Betreiber einer solchen Hotline nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

      Der Anrufer schließt nach Ansicht des BGH ausschließlich einen Vertrag mit dem Anwalt. Zudem sehe die Gebührenordnung im Regelfall eine vom Streitwert abhängige Vergütung vor. Bei außergerichtlicher Beratung sei aber auch die Vereinbarung von Zeit-Vergütungen zulässig.

      Bedenken äußerte der BGH zur Qualität der anwaltlichen Beratung per Telefon. Ein generelles Verbot sei damit jedoch nicht zu rechtfertigen. Zudem sei in der Bevölkerung der Bedarf an spontaner telefonischer Beratung gewachsen.

      Erste Instanzen sahen Gesetzesbruch
      Im verhandelten Fall ging es um eine Rechtsberatungs-Hotline, bei der Anrufer mit einem Rechtsanwalt verbunden werden und dort für 1,86 Euro pro Minute juristischen Rat bekommen. Dagegen hatten die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und eine Münchner Anwaltskanzlei geklagt.

      Das Kammergericht Berlin und das Oberlandesgericht München gaben den Klägern Recht. Die Richter der unteren Instanzen begründeten, das Angebot verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz, weil die Hotline-Betreiberin nicht die für eine juristische Beratungstätigkeit erforderliche Genehmigung besitze. Gleichzeitig verletze die zeittaktabhängige Abrechnung die Gebührenordnung der Rechtsanwälte.
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