Idyllen auf Eierkartons täuschen doch

    • Idyllen auf Eierkartons täuschen doch

      Der Lebensmittelkonzern Rewe will künftig auf idyllische Bilder auf Eierverpackungen verzichteten, wenn die darin enthaltenen Eier aus Käfighaltung stammen. Eine entsprechende Unterlassungserklärung gab das Unternehmen am 28. November 2002 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ab.


      Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e. V. (vzbv), der gegen Rewe geklagt hatte, musste der Konzern im Verfahren einräumen, dass die Darstellungen auf den Verpackungen die Verbraucher unzulässig täuschen.
      Die Eierkartons zeigten einen idyllischen Fachwerk-Bauernhof in einer grünen Hügellandschaft und waren mit dem Aufdruck "10 frische Eier" versehen, obwohl die Eier aus einer Legebatterie stammten. Die Richter des OLG machten in der Verhandlung deutlich, dass selbst verständige Verbraucher durch diese Darstellung "auf die falsche Fährte gelockt" würden.
      Zur Begründung ihrer Klage hatten die Verbraucherschützer eine Umfrage eingereicht, aus der hervorgeht, dass durchschnittlich jeder vierte Verbraucher bei Produkten bevorzugt zugreift, wenn klangvolle Firmennamen und idyllische Bilder eine besonders tier- und umweltgerechte Herstellung suggerieren.

      Zuvor hatte das Landgericht Wiesbaden im März 2002 die Klage des vzbv mit der Begründung zurückgewiesen, idyllische Bilder auf Eierverpackungen täuschten allenfalls "uninformierte Verbraucher".

      Der vzbv hat wiederholt auf irreführende Werbemethoden insbesondere im Lebensmittelbereich hingewiesen. Nach dem Sieg vor dem OLG Frankfurt forderte vzbv-Vorstand Prof. Edda Müller nun die Bundesregierung auf, das Wettbewerbsrecht schnell zu reformieren, um solchen Praktiken künftig einen Riegel vorzuschieben.

      Aktenzeichen OLG Frankfurt
      6 U 85/02
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