Bank muss bei Anlageberatung über Abwärtstrend aufklären

    • Bank muss bei Anlageberatung über Abwärtstrend aufklären

      Bei der Beratung über eine Geldanlage muss eine Bank den Kunden ungefragt auf einen sich abzeichnenden Abwärtstrend des Anlagemodells hinweisen. Ansonsten ist sie bei einem Verlust gegenüber dem Kunden schadenersatzpflichtig. Zu einem entsprechenden Urteil kam das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken im Januar 2003.

      Mit der Entscheidung verurteilte das Gericht eine Bank, einem Anleger das investierte Geld zurückzuzahlen und den Zinsverlust zu ersetzen. Der Kläger hatte rund 25.000 Euro festverzinslich zu 3,5 Prozent angelegt. Das Geld investierte er auf Empfehlung der Bank in einen Fonds, der zu diesem Zeitpunkt bereits schon einen starken Abwärtstrend aufwies ohne dass er von dem Anlageberater der Bank darauf hingewiesen wurde. Nachdem er sein Kapital vollständig verloren hatte, verlangte er von der Bank Schadenersatz.

      Das OLG gab dem Kläger Recht und folgte damit nicht der Entscheidung der Vorinstanz, dem Landgericht Saarbrücken. Der Kläger müsse von der Bank so gestellt werden, als habe er das Geld nie investiert, urteilten die Richter. Daraus folge eben nicht nur die Erstattungspflicht des eingezahlten Geldes, sondern auch die Zahlung der durch die Auflösung der Festgeldanlage entgangenen Zinsen.

      Aktenzeichen:
      7 U 278/02 - 63 vom 14.1.2003
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!