Reisegruppen: Keine Haftung wenn ein Teilnehmer fährt

    • Reisegruppen: Keine Haftung wenn ein Teilnehmer fährt

      Wer als Mitglied einer Reisegruppe freiwillig ein Fahrzeug steuert, darf von einem stillschweigenden Haftungsverzicht der Mitreisenden ausgehen. Das geht aus einem in der in Köln erscheinenden "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 3/2002) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor (Az.: 26 U 24/01). Dem Richterspruch zufolge gilt der Haftungsverzicht zumindest in Fällen von leichter Fahrlässigkeit.

      Im verhandelten Fall ging es um eine Reisegruppe in Kanada, deren Bus ausgefallen war. Ein Mitglied der Gruppe erklärte sich daraufhin bereit, einen Geländewagen zu fahren, um die vorgesehenen Ziele zu erreichen. Während der Reise kam es zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Teilnehmerin verletzt wurde. Die Frau klagte gegen den Fahrer.

      Die Richter befanden allerdings, die Klägerin habe stillschweigend in einen Haftungsausschluss eingewilligt. Jedem Reiseteilnehmer sei es bewusst gewesen, dass der Fahrer letztlich auch in ihrem Interesse handele. Der Mann wiederum habe sich darauf verlassen dürfen, dass ihn die Teilnehmer wegen des für ihn bestehenden Unfallrisikos von der Haftung wegen "gewöhnlicher Fehler" freistellen würden.
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