Reisende haben Anspruch auf zugesagte Fluglinie

    • Reisende haben Anspruch auf zugesagte Fluglinie

      Von einem Urteil des Landgerichts Kleve (Az.: 6 S 120/01) berichtete die Deutsche Gesellschaft Zeitschrift für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "Reiserecht aktuell" Danach haben Reisende auch einen Anspruch auf eine bestimmte Fluggesellschaft, wenn sie ausdrücklich in den Prospekten genannt wurde. Wird die Gesellschaft gewechselt, habe der Urlauber ein Rücktrittsrecht, heißt es weiter. Dieses Recht gelte auch dann, wenn der Reisevertrag einen Leistungsänderungsvorbehalt enthalte.

      Das Urteil bezieht sich auf den Fall einer Mallorca-Reisenden. Sie klagte, weil sie auf dem Vorfeld keine Maschine der versprochenen deutschen Fluggesellschaft, sondern ein Flugzeug der spanischen Aerobalear vorgefunden hatte. Die Richter gaben der Frau recht. In ihre Begründung hieß es, auch das Transportunternehmen sei - insbesondere bei Flügen - für Reisende von Bedeutung. Ein Wechsel der Fluggesellschaft müsse daher als erhebliche Änderung der zugesagten Reiseleistung interpretiert werden.
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