Kurklinik in Einflugschneise: Gast bekommt Geld zurück

    • Kurklinik in Einflugschneise: Gast bekommt Geld zurück

      Wenn ein Betreiber einer Kurklinik mit der ruhigen Lage seines Hauses wirbt und dabei verschwiegt, dass es in der Einflugschneise eines Flughafens liegt, dürfen die Gäste ihr Geld zurückverlangen. Ein entsprechendes Urteil des Paderborner Landgerichts wurde im März 2003 veröffentlicht. Das Gericht gab damit einem Kurgast aus Berlin recht, der sich in einer Klinik erholen wollte, die nach eigener Werbung in einem "friedlichen, vom Getriebe städtischen Lebens weitgehend unberührten Bereich, umschlossen von beweideten Hügeln, Wäldern und Feldern" liegen sollte. Nachdem sich aber herausgestellt hatte, dass die Klink in der Einflugschneise des Paderborner Flughafens liegt, war der Mann verärgert nach der ersten Nacht abgereist und verklagte das Haus auf Rückerstattung von 1000 Euro Anzahlung. Die Richter des Landgerichts sahen diese Forderung als gerechtfertigt an.

      Aktenzeichen:
      5 S 110/02
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